Düsseldorf-Oberbilk Sex auf der Polizeiwache: Prozess wird vor BGH erneut verhandelt

Der Freispruch wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat erfolgreich Revision eingelegt.

Düsseldorf. Es war ein umstrittenes Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes: Ein 58-jähriger Hauptkommissar wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, obwohl es auf der Oberbilker Wache zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Mit Erfolg: Am 28. Mai wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut verhandelt.

Der Beamte war im April vor zwei Jahren allein auf der Wache gewesen, als der 25-Jährige einen Fahrraddiebstahl anzeigen wollte. Stattdessen soll der Polizist ihn plötzlich nach Drogen durchsucht, mit der Dienstwaffe bedroht und anschließend zum Oralsex gezwungen haben.

Das Landgericht glaubte dem Opfer zwar teilweise, ging aber nicht von einer Bedrohung aus. „Im Zweifel für den Angeklagten“, hatte die Richterin den Freispruch begründet. In der Revision der Staatsanwaltschaft wurde kritisiert, dass die Beweisführung lückenhaft gewesen ist. Das Urteil sei zudem „unlogisch“.

So wäre es höchst unwahrscheinlich, dass ein junger Mann in die Polizeiwache kommt, um dort freiwillig Sex zu haben. Dieser Argumentation schloss sich auch der Generalbundesanwalt an. Da es ein laufendes Verfahren ist, bleibt der 58-Jährige weiterhin vom Dienst suspendiert. Er muss auch noch mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

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