Senioren gequält: Zwei Jahre Berufsverbot für Pfleger

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 49-Jähriger davon, der im Altenheim über Monate Senioren misshandelt hat.

Düsseldorf. Einig waren sich Staatsanwalt und Richter in der moralischen Bewertung: "Hohe Verachtung vor dem menschlichen Leben und Leiden" attestierten sie dem Hauptangeklagten, der im Altenheim Am Gallberg über Monate schutz- und wehrlose Senioren misshandelt hatte. Man habe sich über tödliche Krankheiten lustig gemacht und seinen Frust abgelassen.

Deutliche Worte richteten sich auch an die 29-jährige Altenpflegerin, die nach ihrer eigenen Aussage "Filmchen" über die Misshandlungen gemacht hat. Sie solle darüber nachdenken, "wie schwer man Leute verletzt, wenn man Bilder aus ihrem persönlichen Bereich zur Belustigung im Kollegenkreis herumreicht."

Trotzdem kamen die beiden Angeklagten ohne Haftstrafen davon. Der Staatsanwalt hatte für den 49-Jährigen eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung und fünf Jahre Berufsverbot gefordert. Der Richter wertete jedoch als strafmildernd, dass es bei den Misshandlungen nicht zu schweren Verletzungen gekommen war. So kam der Altenpfleger mit einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und einem zweijährigen Berufsverbot davon.

Seine Kollegin, die an den Taten nicht beteiligt war, sonder nur gefilmt hat, muss eine Strafe von 500 Euro zahlen, weil sie den Persönlichkeitsbereich der alten Menschen verletzt hat.

Kurios hatte die Verhandlung begonnen. Ein Bett aus dem Altenheim wurde in den Gerichtssaal gebracht. Ein Experte führte vor, dass es möglich ist, eine 40 Kilo schwere Frau mit der Matratze vor die Wand zu kippen. Das war einer der Vorwürfe, die ein ehemaliger Altenpfleger erhoben hatte, der die Ermittlungen ins Rollen brachte.

Außerdem sollen Senioren geschlagen, gequält oder mit eiskaltem Wasser abgeduscht worden sein. Da die Opfer allerdings inzwischen tot oder so dement sind, dass sie nicht mehr aussagen können, blieben letztendlich drei Fälle übrig, die nachweisbar waren.

Erst am letzten Prozesstag sagte der 49-Jährige aus. Er bezeichnete einen Teil der Vorwürfe als "Lüge". An andere Szenen aus den Filmen, die mit Handy-Kameras aufgenommen waren, konnte er sich nicht erinnern. Er sei da offenbar mit der "Grundpflege" beschäftigt gewesen, bei der er die Patienten auch berühren müsse. Das Gericht glaubte ihm nicht.

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