Düsseldorf Schweizer Junge: Nur fünf Jahre Haft für Pauls Peiniger

35-Jähriger wurde sofort in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Er hatte den Jungen acht Tage in seiner Gewalt.

er Angeklagte Werner C. am 2. Dezember im Gericht. Archivbild.

er Angeklagte Werner C. am 2. Dezember im Gericht. Archivbild.

Foto: Marcel Kusch

Düsseldorf. Acht Tage lang hatte Werner C. den zwölf Jahre alten Paul aus der Schweiz in seiner Gewalt. Der Junge erlebte in dieser Zeit ein wahres Martyrium. Wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Körperverletzung und des Besitzes von Kinder- sowie Jugendpornographie wurde der 35-Jährige gestern vom Düsseldorfer Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der 35-Jährige wurde auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Der Angeklagte Werner C. am 2. Dezember im Gericht. Archivbild.

Der Angeklagte Werner C. am 2. Dezember im Gericht. Archivbild.

Foto: Marcel Kusch

Damit blieb das Gericht deutlich unter den zehn Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert hatten. Begründet wurde das milde Urteil unter anderem damit, dass Werner C. ein Geständnis ablegte und Paul damit eine Aussage in dem Prozess erspart blieb. Außerdem hatte der Koch selbst eingesehen, dass er dringend eine Therapie braucht.

Düsseldorf: Schweizer Junge: Nur fünf Jahre Haft für Pauls Peiniger
Foto: Melanie Zanin

Mitentscheidend war, dass der Gutachter dem leicht korpulenten, völlig unscheinbaren Mann eine verminderte Schuldfähigkeit attestierte. Aufgrund seiner pädophilen Neigungen verliere Werner C. die Kontrolle über sich. Das gilt als kaum therapierbar. „Der Angeklagte wird auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen“, erklärte Elisabeth Stöve, die Pressesprecherin des Landgerichts. Mindestens fünf Jahre muss der Koch dort verbringen. Danach gilt die Strafe als verbüßt. Sollten die Ärzte der Meinung sein, dass Werner C. danach keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr ist, könnte er theoretisch danach sogar entlassen werden.

„Ich bin nicht zufrieden. Für die Familie ist das ein Schock“, kommentierte Rechtsanwalt Wolfgang Steffen, der Paul als Nebenkläger vertrat, das Urteil. Es sei nicht berücksichtigt worden, welche schlimmen Folgen die Tat für die Familie in der Schweiz habe. Paul hat große Probleme in der Schule, wird gehänselt und muss psychologisch betreut werden. Das Gericht konnte sich nicht einmal dazu durchringen, dem Zwölfjährigen die geforderten 50 000 Euro Schmerzensgeld zuzusprechen. Stattdessen ist im Urteil nur von einer angemessenen Summe die Rede, die der 35-Jährige zahlen soll. Möglicherweise muss sich der Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. Denn während des Prozesses haben sich zwei weitere mögliche Opfer bei Wolfgang Steffen gemeldet. Eine junge Frau, die als Kind angeblich von Werner C. belästigt wurde, und ein geistig behinderter junger Mann. „Er hatte das Foto des Tat-Hauses in der Zeitung wiedererkannt und sich daran erinnert“. so der Rechtsanwalt.

Der Fall Paul hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Denn Täter und Opfer hatten sich über das Online-Spiel „Minecraft“ kennen gelernt. Werner C. war dort Administrator und gewann mit kleinen Vergünstigungen das Vertrauen des Jungen. Schließlich war Paul bereit, mit dem Koch nach Düsseldorf zu fahren. Erst nach acht Tagen konnte Paul von der Polizei aus dem Haus im Düsseldorfer Süden befreit werden. Sichergestellt wurden damals bei dem 35-Jährigen mehr als 2500 kinderpornographische Bilder und 642 Videos. Bis gestern war Werner C. nicht vorbestraft.

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