Rollstuhlfahrerin klaut Lebensmittel — nun droht ihr Gefängnis

Eine 69-jährige Rollstuhlfahrerin hatte Wein, Auberginen und Käse für 14,21 Euro gestohlen. Nur einen Monat zuvor war sie wegen Diebstahls verurteilt worden.

Rollstuhlfahrerin klaut Lebensmittel — nun droht ihr Gefängnis
Foto: Arne Dedert

Düsseldorf. Wilhelmine P. (Name geändert) ist alles andere als der typische „Kunde“ beim Amtsgericht. Fast ihr ganzes Leben hat die Rentnerin verbracht, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Erst nachdem die Frau schwerbehindert ist und im Rollstuhl sitzt begann ihre „kriminelle Karriere“. Denn Wilhelmine P. ist inzwischen bettelarm und klaut immer wieder Lebensmittel. Vor drei Jahren wurde sie zum ersten Mal verurteilt. Am Dienstag saß die 69-Jährige erneut auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Diesmal hatte sie Wein, Auberginen und zwei Sorten Käse für 14,21 Euro mitgehen lassen. Nur einen Monat vor der Tat war sie wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Nach mehreren Ermüdungsbrüchen im Rückgrat ist Wilhelmine P. auf den Rollstuhl angewiesen. Gepflegt wird sie von ihrer Tochter, die mit in der gemeinsamen Wohnung lebt. Die ist eigentlich viel zu groß und kostet über 900 Euro Miete: „Wir haben aber Schwierigkeiten, etwas anderes zu finden. Denn es muss ebenerdig und behindertengerecht sein.“

Endgültig aus der Bahn geworfen wurde die 69-Jährige, als sie einen Kredit über 70 000 Euro aufnahm, um den Wagen ihres Schwiegersohns zu finanzieren: „Ich wollte doch nur helfen.“ Doch die Ehe ging in die Brüche, der Mann verschwand mit dem Wagen in den Kosovo. Wilhelmine P. und ihre zurzeit arbeitslose Tochter blieben auf den Schulden sitzen.

Seitdem ist das HaushaltsBudget so klein, dass oft nicht genug Geld fürs Essen da ist. Darum ließ die Rentnerin immer wieder Lebensmittel mitgehen. Und zwar so häufig, dass sie schon zu einer dreimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Die musste sie allerdings nicht antreten, weil der Amtsarzt sie für nicht haftfähig hält.

Nur einen Monat nach dem letzten Urteil wurde die Rollstuhlfahrerin dann erneut in einem Supermarkt erwischt, als sie mit den Waren im Wert von 14,21 Euro die Kasse passieren wollte. „Das war eine dumme Sache“, räumte Wilhelmine P. am Dienstag ein.

Die Richterin machte der Rentnerin anschließend deutlich, dass sie sich auf sehr dünnem Eis bewegt: „Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sie nicht haftfähig sind.“ Sie empfahl der Angeklagten dringend, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen, was Wilhelmine P. auch versprach. Verurteilt wurde die 69-Jährige zu vier Monaten Haft, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das ist ihre allerletzte Chance.

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