Richterin schont Falschparker

Mann beruft sich auf Absprache mit der Stadt.

Düsseldorf. Wenn Michael Fröhlich (59) einen Oldtimer aus seiner Werkstatt in der Luisenstraße holen oder einen anderen hineinfahren möchte, muss er öfter eines der Autos kurz in zweiter Reihe abstellen. Weil in der Luisenstraße Halteverbot herrscht und das Parken in zweiter Reihe verboten ist, heftete bei einer dieser Rangier-Aktionen ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Knöllchen über 25 Euro an Fröhlichs alten Rolls Royce. Gegen diesen Strafzettel klagte er am Freitag beim Amtsgericht - mit Erfolg.

"Die Straße ist breit genug. In der Viertelstunde, die er da stand, hat der Rolls niemanden behindert", sagte Fröhlich. Ferner verwies er auf ein mündliches Abkommen mit der Stadt, nach welchem es geduldet werde, wenn er ab und an seine Oldtimer zum Rangieren auf der Luisenstraße abstelle. Der städtische Mitarbeiter wusste nichts von einer Absprache und beharrte: "Es gab eine Verkehrsbehinderung. Er ist ohnehin bekannt dafür." Stadtsprecher Volker Paulat sagt zur allgemeinen Praxis: "Grundsätzlich bedarf eine Ausnahmegenehmigung der Schriftform. Aber natürlich haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Ermessensspielräume."

Die Amtsrichterin befand, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt worden sei und hob den Strafbefehl auf. Sie riet dem Autonarren Fröhlich aber: "Sie sollten eine Lösung mit der Stadt finden."

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