Gericht Rheinkirmes-Schausteller verprügelt Einbrecher und wird dafür bestraft

Ein 19-Jähriger wollte in einen Wohnwagen auf der Oberkasseler Rheinkirmes einbrechen. Als Schausteller Peter T. von dem Vorfall erfuhr, rastete er aus.

 Die Rheinkirmes ist Deutschlands drittgrößtes Volksfest (Archivbild).

Die Rheinkirmes ist Deutschlands drittgrößtes Volksfest (Archivbild).

Foto: Melanie Zanin

Jede Menge Betrieb herrscht zur Kirmes auf den Oberkasseler Rheinwiesen. Ein junger Einbrecher wollte das nutzen und versuchte, den Wohnwagen einer Schaustellerfamilie aufzubrechen. Doch dabei wurde der 19-Jährige von der Kirmes-Security beobachtet und festgenommen. Als Schausteller Peter T. von dem Vorfall erfuhr, rastete er aus und verpasste dem Mann zwei Schläge ins Gesicht. Das hätte er lieber gelassen. Denn gestern musste sich der 37-Jährige wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Dass der Angeklagte völlig außer sich war, hatte einen Grund. Denn in dem Wohnwagen befanden sich seine zehn und zwölf Jahre alten Töchter, die dort mit zwei weiteren Kindern spielten. „Die hatten schon ihre Mama angerufen, weil sie so in Panik waren“, schilderte Peter T. das Geschehen, „ich bin vor Angst und Sorge völlig außer mir gewesen.“

Wie die Kinder erzählten, soll der 19-Jährige versucht haben, von mehreren Seiten in den Wohnwagen einzudringen. Als die Wachleute ihn bemerkten, saß der junge Mann, der rund zwei Promille im Blut hatte, auf dem Dach: „Offenbar versuchte er, dort eine Luke zu finden. Ich habe aber keine.“

Die Security zog den jungen Mann erst einmal aus dem Verkehr und rief die Polizei. Bevor die Ordnungshüter auf den Rheinwiesen eintrafen, kam es zu der Auseinandersetzung. Als Peter T. den Mann sah, ging er auf ihn los. Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft soll der 37-Jährige den Einbrecher zweimal ins Gesicht geschlagen und auch getreten haben, während der 19-Jährige von den Wachleuten festgehalten wurde. „Die Schläge gebe ich zu, getreten habe ich nicht“, so der Schausteller.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm einen Strafbefehl über 1000 Euro geschickt. Dagegen legte Peter T. Einspruch ein, weil er in einer Ausnahmesituation war und sich darum ungerecht behandelt fühlte. Der Richter kündigte gestern an, dass die Höhe der Strafe möglicherweise reduziert werden kann. Daraufhin wurde der Einspruch zurückgezogen.

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