Reizgas-Angriff statt Massage im Bordell

Konzertmanager braucht seitdem eine Lesebrille. Transsexuelle muss 1000 Euro zahlen.

Ein bisschen Entspannung suchte ein Konzertmanager nach eigener Aussage im Internet. Dabei stieß er auf die Anzeige einer Transsexuellen aus Brasilien, die in einer Wohnung an der Kölner Straße ihre Dienste anbot. Der 41-Jährige machte sich gleich auf den Weg, entspannt war danach aber gar nichts mehr. Denn nach einer Reizgas-Attacke landete der Mann im Krankenhaus. Die 34 Jahre alte Prostituierte musste sich gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Was sich tatsächlich im November vor zwei Jahren in dem Bordell abgespielt hat, konnte auch in der Verhandlung nicht geklärt werden. Fest steht, dass der Konzertmanager gegen 18 Uhr an der Tür in der ersten Etage klingelte und die Angeklagte öffnete: „Wir haben uns über den Preis unterhalten. Ich habe ihr dann 50 Euro gegeben.“ Danach zog sich der 41-Jährige aus und wartete auf die Massage.

Die allerdings kam nicht. Stattdessen soll die Transsexuelle in Begleitung eines Mannes ins Zimmer gekommen sein und ohne jede Vorwarnung mit Reizgas gesprüht haben. Außerdem sei der Konzertmanager mit Schlägen und Tritten traktiert worden. Ohne Hose und Schuhe flüchtete der Mann aus der Wohnung.

Die Polizei stellte wenig später die Kleidung des 41-Jährigen sicher. Aus der Geldbörse fehlten da allerdings 300 Euro. Außerdem beschlagnahmten die Beamten ein Handy-Video der Frau. Darauf ist zu sehen, dass es in der Wohnung offenbar hoch hergegangen war. Vor Ort hatte die 34-Jährige, die gestern keine Aussage machen wollte, noch gesagt, dass sie den Konzertmanager aus Irland kennen würde und er sie betrogen habe. Das bestritt der 41-Jährige: „Ich bin in meinem Leben noch nie in Irland gewesen.“ Er leide bis heute noch an den Folgen des Vorfalls und habe Augenschmerzen: „Außerdem brauche ich seitdem eine Lesebrille.“

Allerdings hatte er der Frau nach dem Vorfall noch Handy-Botschaften mit Küsschen geschickt. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, weil vieles unklar blieb. Jedoch muss die Prostituierte 500 Euro an das Opfer und 500 Euro ans Frauenhaus zahlen.

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