Düsseldorf Rechnung von der Stadt kommt nach 74 Jahren

Kuriose Klage von Hausbesitzern aus Wersten gegen die Stadt.

Düsseldorf: Rechnung von der Stadt kommt nach 74 Jahren
Foto: Bernd Schaller (bes)

Düsseldorf. So richtig schön haben es die Anwohner der Straße Auf’m Rott in Wersten seit 2010. Denn da wurden Gehwege fertiggestellt und die „ Verkehrsbegrünung“ angelegt. Mit dem Ausbau der Straße wurde aber schon — kein Witz — im Jahr 1937 begonnen. So weit reicht die Rechnung zurück, die von der Stadt an die Hausbesitzer geschickt wurde. Mit bis zu 10 000 Euro sollen sie sich an den Kosten beteiligen. Zwei Bürger reichten jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Am 28. Juli wird verhandelt.

Sie trauten ihren Augen nicht. als der Bescheid der Verwaltung im Briefkasten lag. Berechnet wurde unter anderem die Fahrbahnerneuerung im Jahr 1937. Damals wurde Auf’m Rott eine „Teesplitt-Einstreudecke“ verlegt. Tatsächlich hatte man sich auch noch die Mühe gemacht, die Reichsmark in Euro umzurechnen.

Aber auch andere Rechnungen werden bei der Stadt offenbar über Jahrzehnte gelagert. 1956 nämlich kam eine Beleuchtungsanlage in Wersten dazu. In den Jahren 1977 bis 1979 wurde ein Mischwasserkanal verlegt. Schließlich kam dann der krönende Abschluss des Neubaus vor sechs Jahren. Und für alles das sollen die Hausbesitzer jetzt bezahlen, nach 74 Jahren.

Erst vor einigen Tagen hatte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht den Kürzeren gezogen, Da hatten Anwohner der Unterrather Klinke geklagt, weil sie die Beteiligung an den Erschließungskosten nicht bezahlen wollten. Die Bürger bekamen Recht, denn der ursprünglich geplante Umbau war nie komplett umgesetzt worden. In dem Fall ging es allerdings nur um Beträge von bis zu 800 Euro.

Auch bei dem Prozess rechnen sich die Kläger gute Chancen aus. Denn inzwischen gibt es noch einen zweiten Bescheid der Verwaltung. Vor sechs Jahren wurde nämlich die Beleuchtung Auf’m Rott von Gas auf Strom umgestellt. Und nebenbei wurde auch noch die Fahrbahn erneuert. Die Anwälte der Hausbesitzer argumentieren nun damit, dass man nicht gleich zweimal die gleiche Leistung abrechnen kann.

Eine weitere Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hatte die Stadt am 21. Juni kassiert. Da hatten die Richter entschieden, dass stillgelegte Fahrzeuge nicht einfach abgeschleppt werden dürfen, nur weil ein orangefarbener Aufkleber an die Scheibe gepappt wurde. Die Stadt hätte den Halter ermitteln und mit ihm Kontakt auf nehmen müssen. Der Kläger muss die Abschleppkosten von 174, 85 Euro nicht bezahlen. Eine Berufung ist möglich.

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