Rat will nun doch Verkaufssonntag im März

Mehrheit für Öffnung der Läden in der City zur Pro Wein. Verdi kündigt an, dagegen zu klagen.

Rat will nun doch Verkaufssonntag im März
Foto: Melanie Zanin

Mehr politisches Hickhack geht kaum: Nun hat der Stadtrat doch noch für einen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt anlässlich der Messe Pro Wein am 18. März gestimmt. Und zwar mit der deutlichen Mehrheit von 47 Ja- zu 26 Nein-Stimmen. Neben CDU und FDP stimmten auch einige SPD-Ratsmitglieder für diese Sonntagsöffnung, die Fraktionsspitze hatte die Abstimmung intern freigegeben. Noch in den Fachausschüssen war die Verwaltung mit ihrer Vorlage für diesen Sonntag durchgefallen. Unstrittig war die Genehmigung des Verkaufssonntages nur in Benrath am 6. Mai.

Ob nun auch am 18. März tatsächlich von 13 bis 18 Uhr die Läden im Zentrum öffnen, hängt zunächst einmal von der Gewerkschaft Verdi ab: „Wir schauen uns jetzt diesen Ratsentscheid genau an, aber ich gehe sicher davon aus, dass wir Klage dagegen einreichen werden“, sagt Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer. Erleichtert dagegen die Vertreter des Handels: „Der Wille zur Unterstützung des Handels hat sich letztlich durchgesetzt, wenngleich einige Vertreter im Rat sich diesem nicht angeschlossen haben“, sagt Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Rheinland.

In der Debatte warben CDU und FDP für die Öffnung, weil die Messe durchaus ein tragfähiger Anlass sei und überhaupt der Düsseldorfer Einzelhandel gegenüber Geschäften in Holland und dem Online-Handel rund um die Uhr nicht benachteiligt werden dürfe. In der CDU blieb nur Annelies Böcker aus grundsätzlichen Gründen dagegen: „Es geht hier nicht nur um den Handel und seine Interessen. Der Sonntag ist vielmehr ein hohes Kulturgut und muss ein verlässlicher Tag der Ruhe bleiben.“

Auch Norbert Czerwinski (Grüne) betonte, dass die Sonntagsruhe verfassungsrechtlich geschützt sei.

Manfred Neuenhaus (FDP) hofft dagegen, dass der Landtag bald eine neue und liberalere Rechtsgrundlage schaffen wird: „Es ist nicht Aufgabe des Rates festzulegen, ob ein Anlass für eine Öffnung ausreicht oder nicht.“

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