Raser fuhr 405 Mal ohne Führerschein?

Marketing-Chef zu Bewährungsstrafe verurteilt.

 Symbolfoto.

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Foto: Frank Rumpenhorst

Er hatte einen Dienstwagen, aber schon lange keinen Führerschein mehr. Trotzdem soll sich der Marketing-Leiter einer Firmengruppe aus dem Pharma-Bereich immer wieder ans Steuer gesetzt haben. Und nicht nur das. Im Januar vergangenen Jahres wurde der 39-Jährige auf der Fleher Brücke geblitzt, als er mit 96 Kilometern pro Stunde unterwegs war, erlaubt waren dort nur 60. Am Dienstag musste er sich dafür vor dem Amtsgericht verantworten.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll er mehr als ein Jahr lang regelmäßig mit dem Wagen zur Arbeit gefahren sein. Das ergab zusammengerechnet 405 Fahrten ohne Führerschein. Und dies, obwohl dem Angeklagten bereits Ende 2015 die Fahrerlaubnis unwiderruflich entzogen worden war.

Doch zwei Arbeitskollegen konnten sich an ihre Aussagen nicht mehr richtig erinnern. Dass der Marketingleiter regelmäßig den Dienstwagen benutzte, wollten sie nicht mehr gesehen haben. Außerdem hatte die Lebensgefährtin des Angeklagten die Erlaubnis, das Auto zu fahren. Der Richter wunderte sich darüber und vermutete, dass sich die Zeugen dem 39-Jährigen verpflichtet fühlten und ihm nicht schaden wollten.

Der Marketing-Chef bestritt, dass er regelmäßig den Dienstwagen benutzt. Er sei nur vier bis sechs Mal mit dem Auto gefahren, um seinen kleinen Sohn zu besuchen. Auch zwei Touren zu Fachmessen gab er zu. Und eben die Fahrt, bei der er geblitzt wurde.

Verurteilt wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu kommen 3000 Euro Buße — und er darf zwei Jahre keinen Führerschein machen. si

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