Wehrhahn-Prozess: Ralf S. wollte angeblich kein Alibi

Ein führender Neo-Nazi sagte als Zeuge im Wehrhahn-Prozess aus.

Wehrhahn-Prozess: Ralf S. wollte angeblich kein Alibi
Foto: dpa

Ralf S. umgab sich nicht nur mit vielen Frauen, sondern pflegte auch sonst einen illustren Bekanntenkreis, vor allem aus der rechten Szene. Dazu gehörte Sven S., der seit vielen Jahren als der führende Kopf der Düsseldorfer Neo-Nazi-Szene gilt. Er sagte am Montag im Prozess um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn vor dem Landgericht aus, bei dem vor 18 Jahren zehn überwiegend jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.

Dabei entlastete Sven S. den Angeklagten. Der 51-Jährige sei ein Voll-Chaot, aber „recht amüsant“ gewesen. Den Anschlag traut er Ralf S. nicht zu: „Ich bin überzeugt, dass er das nicht gewesen ist. Er ist nicht in der Lage, eine solche Tat zu verheimlichen.“ Sven S. bestritt auch, dass der Angeklagte versucht habe, durch ihn ein Alibi für die Tatzeit zu erhalten. Davon sei nie die Rede gewesen. Er habe allerdings davon erfahren, dass die Ex-Freundin von Ralf S. solche Gerüchte in die Welt setzte und den Kontakt zu der Frau daraufhin abgebrochen.

Außerdem seien die Weltanschauungen völlig unterschiedlich. „Ich bin gegen die BRD“, räumte Sven S. ein. Der Angeklagte habe durch die Zeit bei der Bundeswehr deutlich gemacht, dass er für den Staat sei. Außerdem lebte Ralf S. in einer Gegend, die von Ausländern geprägt sei. „Der durchschnittliche Deutsche würde dort gar wohnen wollen“, machte der Neo-Nazi keinen Hehl aus seiner Gesinnung.

Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück Kritik an dem Gutachter geübt, der am vergangenen Freitag etwas zu der Bombe gesagt hatte. Dabei legte sich der hochdekorierte Bundeswehr-Experte darauf fest, dass der Sprengkörper aus einer Granate zusammengebastelt wurde, die vermutlich aus Jugoslawien kommt und aus Ost-Stahl bestand. Es liegt aber auch ein Gutachten vor, in dem es heißt, dass die Bombe auch aus Bundeswehr-Beständen gebaut worden sein könne, war dem Ankläger wichtig.

Außerdem wurde ein Kumpel des Angeklagten vernommen, der Ralf S. zur Tatzeit fast jeden Tag besuchte. Er habe weder etwas mitbekommen, dass der Angeklagte an einer Bombe baue, noch dass er die dafür erforderlichen Teile in der Wohnung lagerte.

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