Quarantäne für die Hunde Ema und Mimosa

Düsseldorferin wurden ihre Hunde wegen nicht anerkannter Impfungen weggenommen.

Düsseldorf. Für Petra Köppe ist es reine Beamtenwillkür, für Veterinäramtsleiter Peter Steinbüchel ein notwendiger Schutz der Bevölkerung: Weil zwei aus Marokko stammende Hunde ohne (in Deutschland gültige) Impfausweise in Deutschland leben, wurden sie kurzerhand beschlagnahmt und im Tierheim in Quarantäne gesteckt.

Vier Monate kann die Familie ihre Hunde nicht sehen, will sie die Tiere wiederbekommen, muss sie rund 4000 Euro für die Impfungen und den Aufenthalt im Tierheim zahlen. Geld, das die Familie nicht hat.

"Dabei sind die Hunde kerngesund und gegen Tollwut mit einem international anerkannten Mittel geimpft", versichert Köppe. Allerdings erfolgte die Impfung nicht in Deutschland, sondern in Marokko. Das kann sie sogar mit einem Impfbuch belegen - das Problem ist nur, dass dieses in Deutschland nicht anerkannt wird. Unter anderem weil die Identifizierung der Tiere nicht eindeutig ist. So reicht in Marokko ein Foto des Hundes, in Deutschland muss er durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

Jahrelang war alles gut gegangen, waren Petra Köppe und ihr Mann Lahsen Benkaj samt den Hunden Ema und Mimosa sowie Töchterchen Nancy zwischen Deutschland und Marokko hin und her gependelt. Bis es zu einer anonymen Beschwerde über die Hunde kam, eine Amtstierärztin die Familie aufsuchte und die Tiere mitnahm.

Denn besagte Impfbücher waren in der zweiten Heimat Marokko geblieben. Köppe ließ sich diese zwar umgehend nachschicken, aber die Hunde landeten erst einmal im Tierheim. Dort wurden sie mit Mikrochips versehen, geimpft und in die gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne gesteckt.

Als Köppe vor sieben Jahren die kleinen Mischlinge für umgerechnet rund 50 Mark erstanden hatte, war noch alles legal gewesen. 2004 jedoch wurde das Europarecht geändert, seitdem gelten für Tiere aus sogenannten Drittländern, in denen die Tollwut vorkommt, erheblich schärfere Regelungen. "Aber bei der Einreise hat uns niemand auf die geänderten Bedingungen aufmerksam gemacht", sagt Köppe. Und so tappte sie unwissend in die rechtliche Falle.

"Wenn keine für Deutschland gültige Tollwutimpfung vorliegt, müssen die Tiere noch einmal geimpft werden", erläutert Steinbüchel das übliche Procedere. Vor der Impfung und einen Monat später wird im Blut der sogenannte "Titer" gemessen, um festzustellen, ob die Impfung angeschlagen hat. Danach ist noch einmal eine dreimonatige Quarantäne vorgeschrieben - erst dann sind die Tiere endgültig für Europa zugelassen.

Im Fall der marokkanischen Hunde kam erschwerend hinzu, dass ein Tier nicht auf die Impfung in Düsseldorf reagierte und nachgeimpft werden musste. "Das ist unnötige Bürokratie und Tierquälerei", sagt Köppe. "Seit unserem letzten Urlaub ist ein Jahr vergangen. Wären die Hunde infiziert gewesen, wären sie erkrankt. Man hätte Menschlichkeit walten lassen sollen, statt auf EU-Regeln zu pochen."

Wenn auch Sie sich ärgern, rufen Sie uns an: 0211-83822336.

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