Prozess um Sturz im Supermarkt

80-Jährige erlitt einen schweren Bruch. Sie fordert 38 000 Euro.

Ein anderer Kunde hatte einen Becher Sahne einfach auf den Boden des Supermarktes fallen lassen und kümmerte sich nicht mehr darum. In der Kosmetikabteilung hatte eine 80-Jährige damit nicht gerechnet. Die Rentnerin rutschte darauf aus und zog sich einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu. Die Behandlung dauerte mehrere Monate, zumal die alte Dame in der Reha noch einmal stürzte und sich weitere Verletzungen zuzog. 38 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz fordert die 80-Jährige jetzt in einem Zivilprozess vor dem Landgericht von dem Konzern.

Vorgeworfen wird dem Unternehmen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Mitarbeiter des Supermarktes hatten eingeräumt, dass es keinen verbindlichen Plan gab, in welchen Intervallen die Gänge zwischen den Regalen kontrolliert wurden. Man habe sich darauf verlassen, dass mögliche Gefahren zufällig entdeckt oder von Kunden gemeldet werden.

Das war dem Gericht zu wenig. Grundsätzlich will es der 80-Jährigen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zusprechen. Allerdings nicht für den zweiten Unfall in der Reha-Klinik. Da müsse man sich gesondert mit dem Krankenhaus auseinander setzen. Die Parteien wollen jetzt einem Kompromiss suchen und haben sich dafür drei Wochen Zeit genommen. ® si

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