Prozess um drei iPhones für 47 Euro

Supermarktkette hatte die Geräte falsch ausgezeichnet.

Im Internet entdeckte Katharina B. ein echtes Schnäppchen. Eine Supermarktkette hatte iPhones angeboten, das Stück für 15,99 Euro. Da bestellte die Frau gleich drei Geräte für 47,31 Euro. Doch bekommen hat sie die iPhones bis heute nicht. Denn die waren in der Anzeige falsch ausgezeichnet und haben einen Wert von mehr als 2000 Euro. Die Supermarktkette weigerte sich, die Geräte auszuliefern. Doch so leicht wollte Katharina B. nicht auf ihr Schnäppchen verzichten und zog vor das Zivilgericht.

Im Internet war der Kauf bestätigt worden und die Lieferung werde „bearbeitet“. Doch dann fiel dem Konzern auf, dass es sich um einen Fehler gehandelt hatte. Die 15,99 Euro für die iPhones waren ein Irrtum. Der Kaufvertrag wurde angefochten und für ungültig erklärt, so die Stellungnahme der Juristen des Unternehmens. Darauf hatte der Rechtsanwalt von Katharina B. aber nicht mehr geantwortet.

Wie der Amtsrichter erklärte, sei es juristisch möglich, den Kaufvertrag anzufechten. Die Supermarktkette habe keine „Erfüllungspflicht“. Hätte Katharina B. auf Schadensersatz geklagt, wäre das Urteil möglicherweise anders ausgefallen. Die endgültige Entscheidung wird am 26. April bekannt gegeben. si

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