Prozess: Nachbarin über Jahre verfolgt?

Bizarrer Streit ums Putzen, nächtlichen Lärm und ein Massagegerät — Freispruch.

Düsseldorf. Am Ende wunderte sich die Amtsrichterin nur darüber, dass nicht schon längst eine Partei ausgezogen ist. Seit Jahren streiten sich eine Beamtin (64) und eine Erzieherin (52) mit ihrem Nachbarn. Anfangs ging es nur ums Treppenhaus-Putzen, doch von Jahr zu Jahr wurden die Auseinandersetzungen heftiger. Am Dienstag saß der Bildhauer auf der Anklagebank, weil er die 64-Jährige jahrelang gestalkt haben soll.

Bereits seit 2003 ist der Frieden in dem Bilker Mehrfamilienhaus nachhaltig gestört. Die Beamten hatte Strafanzeige wegen Nachstellung gestellt, weil der 56-Jährige sie angeblich gestalkt hat. Er sei ihr in den Keller und auf den Speicher gefolgt, habe sie überwacht, nachts an der Tür gekratzt und laut vor die Wand gehauen, damit sie nicht schlafen konnte. Tagsüber soll er der Frau auf der Treppe immer wieder den Weg versperrt haben.

Zugespitzt hat sich der Streit vor zehn Jahren. Da hatte sich der Bildhauer darüber beklagt, dass seine Nachbarin im Treppenhaus nicht ordentlich putzt. „Danach hat er mich überwacht und durch den Türspion beobachtet. Das war mir sehr unangenehm“, sagte die 64-Jährige. Einmal habe sie den Spion beim Putzen mit einem nassen Tuch verdeckt. Sofort danach sei der Mann wütend aus der Wohnung gekommen: „Das war für mich der Beweis.“ Allerdings: Die Beamtin hatte fast immer nur die Schritte des Mannes hinter sich gehört, wenn sie in den Keller oder in den vierten Stock zu ihrer Mansarde ging: „Inzwischen traue ich mich da nicht mehr hin.“

Der Bildhauer bestritt die Vorwürfe energisch. Er habe nachts nicht schlafen können, weil seine Nachbarin angeblich regelmäßig um vier Uhr morgens ihr stationäres Massagegerät in Gang setzte: „Durch die Schwingungen hat mein Bett vibriert. Ich konnte nicht schlafen.“ Mehrfach hatte der Künstler sich bei der Hausverwaltung beschwert. Merkwürdige Zeichnungen des Massagegerätes sollen am Schwarzen Brett aufgetaucht sein.

Auch die Erzieherin konnte mit ihrer Zeugenaussage wenig Licht ins Dunkel bringen. Vom Stalking der Nachbarin hatte sie nichts mitbekommen. Allerdings soll der Bildhauer die 52-Jährige schon mal im Müllcontainer eingesperrt haben — was allerdings auch nicht bewiesen ist.

Weil es zu wenig Anhaltspunkte für Straftaten gab, wurde der Angeklagte freigesprochen. Ausziehen will er aber nicht.

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