Prozess: Horror-Unfall Luegallee - Die Zeugen sagen aus

Ein Mädchen hatte bei dem Unfall ein Bein verloren. Jetzt verklagen die Eltern die Rheinbahn auf Schmerzensgeld.

Düsseldorf. Es war ein schreckliches Unglück und ist für viele Oberkasseler unvergessen: Vor gut vier Jahren, am 3.November 2005, ist ein damals elfjähriges Mädchen auf der Luegallee unter eine Bahn geraten und schwer verletzt worden. Tagelang versuchten Ärzte einer Spezialklinik vergeblich, das Bein der Schülerin zu retten.

Die Eltern der inzwischen 16-Jährigen gehen davon aus, dass die U74, die nach Holthausen unterwegs war, zu schnell fuhr, als sie das Kind erfasste. Sie klagen vor dem Landgericht gegen die Rheinbahn und fordern im Namen ihrer Tochter 200000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 400Euro. Außerdem soll das Verkehrsunternehmen alle mit dem Unfall verbundenen Folgekosten übernehmen.

Am Donnerstag erzählten Zeugen im Zivil-Prozess vor dem Landgericht, wie sie den Unfall erlebt hatten. Unter ihnen waren auch ehemalige Mitschüler des verunglückten Mädchens.

Ein 16-Jähriger sagte: "Wir blieben am Übergang stehen. Sie ging mit einigen Erwachsenen weiter. Etwa in der Mitte drehte sie sich um, sah die Bahnen und sie schien Panik zu bekommen. Dann rannte sie los."

"Das läuft für mich ab wie ein schwarz-weißer Stummfilm", sagte die 51-jährige Rheinbahn-Fahrerin, die an dem sonnigen Novembertag die entgegenkommende U75 aus Stadtmitte Richtung Oberkassel steuerte.

Beim Stopp am Luegplatz bemerkte sie entsetzt, dass die Schülerin auf dem Gleis-Übergang die sich nähernde U74 offenbar zu spät bemerkt hatte: "Ich sah ein Mädchen zwischen den Gleisen und fragte mich, warum es nicht stehen bleibt."

Die Bahn erfasste das Kind. Es wurde durch die Luft geschleudert und blieb quer auf den Schienen liegen. Die Fahrerin musste machtlos mit ansehen, wie die Bahn ihres Kollegen trotz eingeleiteter Vollbremsung auf das Mädchen zu rutschte.

"Das war das Schlimmste was ich je erlebt habe", sagte sie. Das Kind habe Glück im Unglück gehabt: Das Räumbrett der Bahn schob es zum Teil von den Gleisen, sodass nicht der ganze Körper unter die Räder geriet.

Auch die Staatsanwaltschaft hat erneut Ermittlungen aufgenommen. Zwei Ermittlungsverfahren gegen den Bahn-Führer waren zuvor eingestellt worden.

Vor dem Hintergrund des laufenden Prozesses wird wieder über die Eröffnung eines Strafverfahrens diskutiert. Laut Staatsanwalt Johannes Mocken wartet man aber noch auf ein abschließendes Gutachten, das im Lauf des Zivil-Prozesses erstellt werden soll.

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