Prozess gegen zwei EVK-Ärzte nach dem Tod eines Siebenjährigen

Der Tod eines Kindes hatte zur Jahreswende eine heftige Diskussion ausgelöst. Nun wurde bekannt, dass ein Jahr zuvor bereits ein Siebenjähriger gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Junge noch leben könnte.

Prozess gegen zwei EVK-Ärzte nach dem Tod eines Siebenjährigen
Foto: Lepke

Düsseldorf. Der Tod eines Siebenjährigen hatte Anfang des Jahres eine Debatte über die Düsseldorfer Notfallversorgung ausgelöst. Unter bis heute ungeklärten Umständen war der Junge ums Leben gekommen, nachdem er am zweiten Weihnachtstag zunächst in der Notfallambulanz an der Florastraße und dann im Evangelischen Krankenhaus behandelt worden war. Nun wurde bekannt, dass es bereits ein Jahr zuvor einen dramatischen Todesfall gegeben hatte. Nach einem Darmverschluss starb ein ebenfalls sieben Jahre alter Junge. Am 5. Oktober müssen sich dafür ein 64-jähriger Oberarzt und eine 31-jährige Assistenzärztin vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sie sollen durch Unterlassen fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht haben.

Das soll laut Ermittlungen geschehen sein: Am 15. Oktober 2016 erschien der sieben Jahre alte Junge gegen 11.30 Uhr zusammen mit seinem Vater im Evangelischen Krankenhaus. Der Junge hatte schon drei Tage lang Beschwerden und konnte sein Essen nicht bei sich behalten. Er wurde auf der Kinderstation aufgenommen. Nach einer Ultraschall-Untersuchung des Bauches wurde diagnostiziert, dass es sich offenbar um einen Darmverschluss handelt.

Weil der Kinderchirurg an dem Wochenende Urlaub hatte, wurde der Junge zunächst nur mit Infusionen behandelt. Nachdem es dem Siebenjährigen immer schlechter ging, sollte er um 13.40 Uhr mit einem Krankentransport in die Kaiserswerther Diakonie gebracht und dort operiert werden. Doch die Sanitäter weigerten sich, das Kind mitzunehmen, weil es nicht transportfähig war.

Danach wurde das Kind auf die Erwachsenenstation verlegt. Dort gab es nach den Ermittlungen eine Chirurgin, die sich die Operation durchaus zugetraut hätte. Dazu hätten die beiden Angeklagten den Eingriff aber anordnen müssen — was nicht geschah. Spätestens zu dem Zeitpunkt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, hätten die Mediziner erkennen müssen, dass eine Operation notwendig ist. Um 18.12 Uhr kollabierte der Siebenjährige, rund 90 Minuten später starb er an den Folgen des Darmverschlusses.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen medizinischen Gutachter beauftragt, den Fall zu untersuchen. Der stellte fest, es, dass der „Tod des Patienten durch eine Operation mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre“. Zumindest hätte der Eingriff das Leben von Maurice seiner Meinung nach verlängern können.

Der Oberarzt und die Assistenzärztin hatten bei ihren Vernehmungen jede Schuld bestritten. Alle Abläufe im Krankenhaus seien völlig korrekt verlaufen.

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