Prozess: 17-Jährige in die Prostitution gedrängt?

Als Katja K. im November 2008 im Streit das Haus verließ, ahnte ihre Mutter bereits Schlimmes. Mehrmals hatte die 17-Jährige angedeutet, dass ihr Bekannter Michael B. (36) als Zuhälter arbeite. Als Katja mehrere Monate nicht auftauchte, habe ihre Mutter schließlich vermutet, dass sich ihre Tochter prostituiere. "Als die Polizei schließlich vor meiner Tür stand, hatte ich die Bestätigung", sagte die 48-Jährige am Mittwoch vor Gericht aus. In der Wohnung einer Angeklagten musste sich K. prostituieren.

Düsseldorf. Zwei Männer und zwei Frauen wirft die Staatsanwaltschaft vor, die damals 17-Jährige in die Prostitution gedrängt haben. Laut Anklage schrieben sie ihr vor, wie sie sich gegenüber Kunden zu verhalten habe, schalteten eine Anzeige und stellten Nacktfotos ins Internet. Die ehemals beste Freundin des Mädchens vereinbarte Termine mit den Freiern, der Hauptangeklagte fuhr Katja K. zu den Treffen.

Er soll dem Mädchen auch die Wohnung einer Mitangeklagten vermittelt haben, in der sich das Mädchen von Ende März bis Mitte April tagsüber prostituierte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass K. damals noch minderjährig war.Vor Gericht schilderte Katja K. unter Tränen, wie sie in den Strudel hineingeraten war. Ihr damaliger Freund Marc S. (23) habe ihr im November 2008 von seinen Schulden erzählt. "Er sagte, seine Ex-Freundin würde für ihn anschaffen gehen. Dafür müsste er aber erst mit ihr schlafen", sagte K. "Aber ich wollte das nicht. Da habe ich gesagt, dass ich das Geld für ihn abarbeite."

Doch schon bald habe sie das Angebot bereut. "Ich wollte das nicht wirklich", sagte sie. Doch sie habe sich nicht getraut, es den anderen zu sagen.Zu Beginn habe sie fünf bis zehn Männer besuchen müssen, die Einnahmen habe der Hauptangeklagte für sich beansprucht. "Später erhielt ich die Hälfte", sagte K. Der 36-Jährige habe sie auch bedroht: Wenn er verknackt würde, könne er sich in Ruhe überlegen, wie er Katja K. umbringe.Anfang Dezember wird der Prozess fortgesetzt.

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