Polizist sagt vor Gericht aus: „Plötzlich zog der Mann einen großen Revolver“

50-Jähriger war angetrunken Rad gefahren, als Polizisten seinen Ausweis sehen wollten, eskalierte die Situation.

Polizist sagt vor Gericht aus: „Plötzlich zog der Mann einen großen Revolver“
Foto: dpa

Düsseldorf. „Es ging plötzlich alles sehr schnell“, erinnerte sich der Polizeibeamte, der nun vor Gericht gegen einen 50-jährigen Zweiradmechaniker aus Bilk aussagte. Zusammen mit einer Kollegin hatte er den Mann beobachtet, wie er sichtlich angetrunken mit dem Fahrrad abends auf der Fleher Straße unterwegs war. Als sich der Mann eine Bierflasche aufmachen wollte, hielten die Polizisten ihn an und ließen ihn pusten. Das Ergebnis: 1,9 Promille. Weil er sich nicht ausweisen konnte, begleiteten ihn die Beamten zu seiner nahen Wohnung, dort wollten sie seinen Ausweis kontrollieren.

In der Wohnung aber ging der Mann zu einer Kommode und kramte in der obersten Schublade. Doch statt eines Ausweises hielt er plötzlich einen großen Revolver in der Hand. „Ich dachte, er könnte damit auf uns zielen. Ich habe ihn sofort auf den Boden gezwungen und wollte ihm Handschellen anlegen. Dabei wehrte er sich heftig“, sagte der Polizeibeamte aus.

„Das war lediglich eine Waffenattrappe, die ich mir mal auf dem Flohmarkt gekauft hatte. Ich wollte das nur zur Seite räumen, da griff mich der Beamte bereits an“, entgegnete der Beschuldigte, der sich ungerecht behandelt fühlt. Allerdings, betonte die Richterin, habe man erst bei einer genauen Untersuchung feststellen können, dass der Lauf der Waffe verschlossen war, die Reaktion der Beamten sei also gerechtfertigt gewesen.

Der Mann wurde mit auf die Wache genommen, konnte aber schnell wieder entlassen werden. Allerdings brachte ihn der Vorfall wohl nicht zum Nachdenken. Bereits am nächsten Abend traf ihn die Polizei wieder. Erneut war er angetrunken auf dem Rad unterwegs, wieder hatte er eine Bierflasche in der Hand. Ein Alkoholtest ergab erneut hohe Werte.

Das Gericht verurteilte ihn nun wegen zwei Fällen von Alkohol im Straßenverkehr sowie wegen Widerstand gegen die Beamten zur Zahlung von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro.

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