Personenschützer gab Waffen nicht ab: Sechs Monate Haft auf Bewährung

Der 68-Jährige hatte jahrelang für eine Bank gearbeitet. Nachdem Dirk S. in den Ruhestand ging, wurde die „waffenrechtliche Erlaubnis“ zurückgenommen.

Personenschützer gab Waffen nicht ab: Sechs Monate Haft auf Bewährung
Foto: dpa

Düsseldorf. Dirk S. ist nicht nur gelernter Büchsenmacher. Jahrelang war er als Personenschützer für den Vorstand einer großen Bank tätig und durfte Waffen tragen. Doch dann wurde der heute 68-Jährige pensioniert und sollte Pistolen und Revolver abgeben, obwohl er auch einen Jagdschein besitzt. Das tat er nicht — und bekam eine Strafanzeige. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz musste er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Nachdem Dirk S. in den Ruhestand ging, wurde die „waffenrechtliche Erlaubnis“ zurückgenommen. Zumindest für die fünf halbautomatischen Pistolen, den Revolver von Smith & Wesson und die Signalpistole, die der 68-Jährige besaß. Nicht betroffen davon waren seine Jagdwaffen.

Doch der Angeklagte hielt sich nicht daran. Er argumentierte, dass er die Pistolen auch bei der Jagd brauche. Das akzeptierten die Behörden aber nicht. Im April vergangenen Jahres fand dann bei ihm eine Hausdurchsuchung statt — die Waffen wurden sichergestellt. Am Mittwoch wurde er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun droht ihm auch noch der Verlust des Jagdscheins.

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