OB-Protest war rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht gibt Dügida in allen Punkten recht.

OB-Protest war rechtswidrig
Foto: MZ

OB Thomas Geisel (SPD) hat mit seiner „Licht aus!“-Aktion bei einer islamfeindlichen „Dügida“-Kundgebung rechtswidrig gehandelt. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Auch sein Aufruf an die Bürger, an einer Demonstration gegen den Pegida-Ableger teilzunehmen, sei nicht rechtens gewesen, urteilten die Richter und änderten damit ein vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Der Stadtchef hatte im Januar 2015 als Protestaktion gegen eine „Dügida“-Kundgebung zur Verdunklung von Gebäuden aufgerufen; die Stadt schaltete die Beleuchtung prominenter Gebäude aus. Zudem warb Geisel auf der Homepage der Stadt für die Teilnahme an einer Gegen-Demo. Die Organisatorin der „Dügida“-Kundgebung hatte dagegen geklagt und in Vorinstanzen nur Teilerfolge erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr nun in letzter Instanz recht.

Als kommunaler Wahlbeamter habe der Bürgermeister zwar das Recht, sich öffentlich zu äußern. „Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen“, sagte der Präsident des Gerichts, Klaus Rennert. So dürfe sich ein Amtsträger zwar am Meinungsbildungsprozess beteiligen, diesen aber nicht steuern. Zudem dürfe er nicht die Ebene des rationalen Diskurses verlassen und andere ausgrenzen.

Geisel sagte gestern, dass er die Entscheidung des Gerichts akzeptiere. Aber: „Dass ich persönlich zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gekommen wäre, sieht man daran, dass ich so gehandelt habe, wie ich gehandelt habe. Es bleibt die Frage, wie wehrhaft eine Demokratie sein kann, wenn sie neutral bleiben muss gegenüber Bestrebungen, die die Grundwerte dieser demokratischen Ordnung in Frage stellen.“ dpa/Red

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