Nazi-Propaganda bei mutmaßlichem Wehrhahn-Bomber gefunden

Beim mutmaßlichen Wehrhahn-Bomber ist Nazi-Propaganda entdeckt worden. Zudem wurde er am Freitag mit zahlreichen Ungereimtheiten in seinen Aussagen konfrontiert.

Nazi-Propaganda bei mutmaßlichem Wehrhahn-Bomber gefunden
Foto: dpa

Düsseldorf. Der mutmaßliche Wehrhahn-Bombenleger musste sich am Freitag vor Gericht für bei ihm sichergestellte Nazipropaganda rechtfertigen. Außerdem hielten ihm Richter und Staatsanwaltschaft Ungereimtheiten in seinen Aussagen vor.

Bei mehreren Durchsuchungen hatten Ermittler unter anderem Hakenkreuz-Abzeichen, „White Power“-Aufnäher und Abzeichen einer südafrikanischen Neonazi-Gruppe bei ihm gefunden. Dazu kamen Werbezettel für rechtsextreme Musik von Gruppen wie Sturmwehr, Kraftschlag und Störkraft. Sichergestellt wurden auch handschriftliche Zettel mit Parolen wie: „Kommunist raus - wähl' deutsch“, „Ausweise mögen käuflich sein, Rasse und Stolz nicht“.

Der 51-Jährige behauptete, bei den Abzeichen handele es sich um „Theatermaterial“. Leute hätten in seinem Militaria-Laden auch Sachen zum Verkauf auf Kommission abgegeben.

Bei dem Bombenanschlag am 27. Juli 2000 waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa. Der Ex-Soldat steht wegen zwölffachen Mordversuchs vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft. Er soll die Tat aus Fremdenhass begangen haben, bestreitet aber jede Tatbeteiligung.

Gericht und Staatsanwaltschaft konfrontierten den Angeklagten am Freitag außerdem mit Ungereimtheiten in seinen Aussagen: So hatte er behauptet, sich am Tattag in der Nähe des Tatorts mit einer Frau verabredet zu haben, die ein Auto amerikanischen Fabrikats gefahren habe. Die Frau sei aber zum verabredeten Zeitpunkt nicht gekommen, er habe sich dann zu einem späteren Zeitpunkt mit ihr verabredet. Dabei konnte er aber nicht erklären, wie es zur zweiten Verabredung gekommen sei.

Die Ermittler glauben nicht, dass die Frau existiert. Sie vermuten, dass der Angeklagte die ominöse Unbekannte erfunden hat, um seine Anwesenheit am Tatort zu erklären.

In dem sichergestellten Beweismaterial befindet sich auch eine Beschreibung eines elektronischen Zünders der Firma Dynamit Nobel. Die habe er zum ersten Mal in den Akten gesehen, sagte der Angeklagte.

Zudem soll er im Ruhrgebiet zeitweise Eigentum in einer Lagerhalle eingelagert haben. Darunter soll sich ein Schweißgerät befunden haben, dass er 2004 vom Hallenvermieter per Anwaltspost zurückforderte. Die Ermittler gehen davon aus, dass er mit dem Gerät die Rohrbombe gebaut hat. Doch der Angeklagte behauptete, kein Schweißgerät besessen zu haben. Er habe die Liste mit seinen Forderungen aus finanziellen Gründen etwas länger gestaltet, als es der Wahrheit entsprochen habe.

Seltsam auch seine Darstellung über einen Funk-Scanner, mit dem er am Tattag den Polizeifunk abgehört haben will: Einen Monat vor der Tat hatte er einer Versicherung einen solchen Scanner als bei einem Einbruch gestohlen gemeldet. Am Freitag deutete er an, dass es keinen Einbruch gab und er versucht habe, die Versicherung zu betrügen. Bei der Durchsuchung seiner Räume war kein solcher Scanner entdeckt worden.

Zudem soll er eine halbe Stunde nach dem Anschlag einer Zeugin gesagt haben, dass er befürchte, festgenommen zu werden. Gleichzeitig will er laut einer früheren Aussage zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gewusst haben, was am S-Bahnhof Wehrhahn passiert war.

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