Mutter entführt ihren Sohn: Sechs Monate auf Bewährung

Im Streit ums Kind griff eine Frau zu drastischer Methode.

Düsseldorf. Wenn Beziehungen scheitern, entbrennt oft ein erbitterter Rechtsstreit um die gemeinsamen Kinder. Manchmal weiß der im Prozess Unterlegene keinen anderen Ausweg und entführt das Kind. Auch eine 42-Jährige wollte auf diese Weise ihren zehnjährigen Sohn in ihre Heimat Polen und damit vermeintlich aus der Reichweite des deutschen Vaters bringen. Deswegen steht sie demnächst unter anderem wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor Gericht.

Die Entführung war filmreif: Am Nachmittag des 24.Oktobers 2008 hielt ein silberner VW auf der Lorettostraße. Heraus sprangen die Mutter und ein Mann. Sie besprühten die Stiefmutter des Jungen mit Tränengas, entrissen ihr das Kind, sprangen ins Auto und fuhren davon. Wahrscheinlich in Polen versteckte die 42-Jährige sich und den Jungen.

Der Vater des Kindes und die Stiefmutter, die beide in NRW-Landesministerien arbeiten, setzten alles in Bewegung, um der Flüchtigen habhaft zu werden. Sie erwirkten sogar einen europäischen Haftbefehl gegen die 42-Jährige. Die gab nach fünf Monaten Flucht entnervt auf, kehrte nach Deutschland zurück. Der Junge lebt seither wieder beim Vater.

Die Angeklagte und der Vater hatten sich beim Studieren kennengelernt, geheiratet und sind seit 2002 geschieden.

Zunächst hatte die Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind. Als sie jedoch bat, nach Polen ziehen zu dürfen, um zu promovieren, ordnete ein Gericht an, dass der Junge künftig beim Vater leben soll. Die Mutter brachte das Kind daraufhin trotzdem nach Polen, wo sie zehn Monate blieb.

In der Folge wurde sie wegen Kindesentziehung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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