Meinung Mit dem Urteil gut bedient

Der Schock über den Antrag der Staatsanwaltschaft stand der Pädagogin ins Gesicht geschrieben. Mit der Aussicht, ins Gefängnis zu gehen, hatte sie sich bislang offensichtlich noch nicht beschäftigt.

Auch wenn der Staatsanwalt mit diesem Antrag übers Ziel hinaus schoss, verfehlt er nicht seine Wirkung. Eine Beamte, die vorgibt, über Jahre hinweg nicht mitbekommen zu haben, dass sie als Teilzeitkraft monatlich mehr verdient als zuvor als Vollzeitkraft und immer noch die alleinige Schuld beim Landesamt sieht, ist mit diesem Urteil gut weggekommen.

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