Mehr als vier Jahre Haft für "Cyber-Bankraub" in Düsseldorf

Ein Tischler aus den Niederlanden fährt mit seiner Mutter nachts nach Düsseldorf, um an einem Geldautomat Konten zu plündern. Beide werden Teil eines spektakulären weltweiten Cyber-Bankraubs. Nun bekamen sie die Quittung.

Düsseldorf (dpa). Zwei Mittäter eines internationalen „Cyber-Bankraubs“ sind in Düsseldorf zu jeweils vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Duo wurde vom Landgericht am Freitag wegen schweren Computerbetrugs und Fälschung von Zahlungskarten schuldig gesprochen. Die 56-jährige Niederländerin und ihr 35 Jahre alter Sohn waren im Februar in Düsseldorf beim Abheben von 170 000 Euro mit Kreditkarten-Dubletten erwischt und festgenommen worden.

Weltweit wurden in dieser Nacht in wenigen Stunden in 23 Ländern insgesamt 34 Millionen Euro von Bankautomaten abgehoben. „Es war einer der am besten vorbereiteten und organisierten Bankraube aller Zeiten“, sagte Staatsanwalt Murat Ayilmaz am Freitag in seinem Plädoyer. Er hatte sechs Jahre Haft gefordert.

In Dortmund, Duisburg, Frankfurt, Mannheim, Koblenz, Hamburg, Bremen, Essen und Düsseldorf waren vor neun Monaten insgesamt 1,8 Millionen Euro abgehoben worden. Dass die beiden Angeklagten gefasst wurden, sei dem Zufall und einem aufmerksamen Zeugen zu verdanken, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Reucher-Hodges. Dem Rentner war in der Nacht aufgefallen, dass sich das vermummte Duo außergewöhnlich lange an einem Geldautomaten aufgehalten hatte. Der Zeuge alarmierte die Polizei. Die konnte Mutter und Sohn mitsamt der Beute festnehmen.

Hacker hatten zuvor eine Bank im Oman angegriffen, die Sicherheitsbarrieren überwunden und geheime Kontodaten abgegriffen. Weltweit waren dann Teams ausgeschwärmt, um mit Karten-Dubletten die Konten zu plündern. Experten vermuten das Organisierte Verbrechen hinter der Tat. Die beiden Angeklagten hatten „aus Angst um das Wohlergehen ihrer Angehörigen“ keine Hinweise auf die Hintermänner gegeben und damit eine höhere Strafe in Kauf genommen.

Die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen für ihre Mandanten beantragt. Sie hätten lediglich Beihilfe geleistet und seien „weisungsgebundene Werkzeuge am untersten Ende der Kette“ gewesen.

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