Lebenslang für Doppelmord?

Staatsanwalt plädierte am Freitag. Aus Habgier soll Johannes K. in Hassels einen Rentner und dessen Tochter erschossen haben.

Düsseldorf. Für den Doppelmord von Hassels soll der 23-jährige Johannes K. lebenslang ins Gefängnis. Das jedenfalls forderte Staatsanwalt Matthias Ridder am Freitag in seinem Plädoyer. Zweifel an der Schuld des jungen Mannes, der am 17. Juni vergangenen Jahres in Hassels den Rentner Helmut S. (82) und dessen 40-jährige Tochter Mara mit Schüssen in den Hinterkopf getötet haben soll, gebe es nicht. Zum einen habe Johannes K. ein Geständnis abgelegt. Außerdem habe er in seinen Aussagen Angaben gemacht, die nur der Täter wissen konnte.

Ausführlich ging Ridder auf das Motiv ein. Johannes K. hatte behauptet, er sei von Auftraggeber Detlev W. (56), dessen Prozess erst in der nächsten Woche beginnt, unter Druck gesetzt worden. Der habe ihm damit gedroht, seinen Brüdern etwas anzutun. Dieser Version glaubt der Staatsanwalt nicht. Es sei eine Schutzbehauptung gewesen. Vielmehr erklärte Ridder, dass Habgier das Motiv gewesen sei. 3000 Euro habe Johannes K. bekommen: „Das ist eine enorme Menge Geld für einen erwerbslosen Drogensüchtigen.“

Die Opfer seien völlig überrascht gewesen, als der 23-Jährige morgens mit einem Postpaket vor der Haustür an der Altenbrückstraße stand — darin befand sich die Pistole, mit der Vater und Tochter getötet wurden. „Außergewöhnlich kalt und rational“ sei der Angeklagte vorgegangen. Die Opfer hätten keinerlei Abwehrchance gehabt, als Johannes K. einmal in der Wohnung war: „Er hatte die Situation völlig unter Kontrolle.“

Die Tat selbst nannte Ridder „schrecklich, brutal und unfassbar.“ Zumal man den Doppelmord im Gerichtssaal „live“ miterleben konnte. Mara S. hatte den Notruf der Polizei angewählt, während ihr Vater erschossen wurde. Die angsterfüllten Schreie der 40-Jährigen waren auf Band aufgezeichnet worden, kurz bevor sie selbst starb.

Eine besondere Schwere der Schuld wollte Ridder dem Angeklagten allerdings nicht unterstellen. Er habe nur die Pläne von Detlev W. ausgeführt. Dass er zwei Menschen umbringen sollte, habe Johannes K. erst am Abend vor dem Mord erfahren. Außerdem handele es sich bei dem 23-Jährigen um eine instabile Persönlichkeit. Positiv sei, dass er ein Geständnis abgelegt habe. Trotzdem gebe das Gesetz bei Mord ein klares Strafmaß vor — und das sei eben lebenslang.

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