Leben und leben lassen – oder nicht?

Es ist noch gar nicht lange her, da störte sich niemand an überquellende Aschenbecher im Büro, auch in öffentlichen Gebäuden wurde genüsslich gequalmt. Und ein Rockkonzert ohne Nikotin? Das konnte man sich kaum vorstellen.

Inzwischen ist vieles anders geworden. Alle Ämter sind rauchfrei, aus den meisten Restaurants sind die Kippen verschwunden und sogar Metal-Fans gehen vor die Tür, wenn sie im Dome abrocken. Nur zum Feierabend-Alt gehört für viele auch nach einem Jahr Nichtraucher-Schutzgesetz noch die Zigarette.

Man mag das gut finden oder nicht. Letztlich wird kein Wirt dazu gezwungen, seine Gaststätte zum Raucherclub zu machen. Tatsächlich gab es auch Gastronomen, die vor einem Jahr versucht haben, ihre Betriebe rauchfrei zu halten. Mit dem Erfolg, dass viele alsbald unter einem so großen Gästeschwund litten, dass sie wohl oder übel dem Beispiel ihrer Kollegen folgen mussten. Eine Folge der unklaren Rechtslage, die allerlei Ausnahmen zulässt.

Anders sieht es bei den größeren Betrieben aus. Sämtliche Hausbrauereien halten sich an das Gesetz und bieten Rauchern nur noch einen abgetrennten Bereich an. Das ist nicht der Schutz, den sich viele Nichtraucher gewünscht haben, aber immerhin ein Fortschritt.

Glücklich sind sogar die meisten Wirte mit der Lösung nicht. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat sich daran nicht viel geändert. Rauchverbot entweder ganz oder gar nicht, auf der anderen Seite wurden die Rechte der Wirte mit Einraum-Kneipen gestärkt, die keine Angestellten haben und selbst entscheiden sollen, ob sie den Aschenbecher abräumen. Da bleibt bis zu einer neuen Entscheidung nur die rheinische Lösung übrig.

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