Schauspielhaus: Hat Stadt mit dem falschen Erben verhandelt?

Tochter und Sohn des Architekten werfen der Stadt Missachtung des Urheberrechts beim Umbau vor.

Düsseldorf. Bernhard Pfau (1902-1989) ist der Schöpfer des Schauspielhauses, das als ein Wahrzeichen der Stadt gilt. Seit Sommer 2010 wird es vom Asbest befreit, zugleich wird der Zuschauerraum um 316 auf 720 Sitzplätze verkleinert.

Der Landeskonservator gab nach langem Hin und Her der Stadt freie Hand. Damit sind die rechtmäßigen Erben nicht einverstanden. Sie werfen der Stadt „Missachtung des Urheberrechts“ vor. Stadt und Schauspielhaus schalteten einen Rechtsanwalt ein.

Die Geschwister Gisela und Bernhard Pfau protestieren, weil man sie nicht in die Vorplanungen einbezogen habe. Von einer Verkleinerung des Zuschauerraums hätten sie erst am 30. Juni 2010 erfahren, 13 Tage, nachdem der Bauantrag zur Verkleinerung gestellt worden war. Im WZ-Gespräch kritisieren sie den persönlichen Umgang: „Wir wurden 2002 zum 100. Geburtstag von Pfau im Schauspielhaus offiziell begrüßt. Aber 2005 hatte das Theater dies vergessen.“

Zu diesem Zeitpunkt suchte das Theater nach Auskunft des Kulturdezernenten Hans-Georg Lohe über den Bund Deutscher Architekten nach Nachfahren. Es stieß auf Pfaus unehelichen Sohn Remy Baillon, mit dem es verhandelte. Gisela Pfau aber musste sich am 15. März 2010 auf Aufforderung der Stadt notariell bestätigen lassen, dass sie das Urheberrecht vom Vater geerbt hat und ihren Bruder beauftragt, ihre Interessen zu vertreten. Erst am 6. Juli dieses Jahres erhielten sie Einlass in den inzwischen umgebauten Saal und ins Foyer.

Nun listen sie im WZ-Gespräch die Versäumnisse beim Umbau auf: „Der Zuschauerraum ist nicht wiederzuerkennen, weder in der Farbgebung noch in der Form. Es gibt nur noch vier statt fünf Eingangstüren. Die Lampen lassen sich nicht mehr einfahren. Das Licht ist anders. Das Holz aus Vogelahornauge war heller und hatte eine andere Farbgebung. Der Teppichboden war in Etruskerrot, nun soll er orangefarbig werden. Der Raum war rund ausgebaut, die Bestuhlung folgte in der Anordnung den gerundeten Wänden. Jetzt sind die Wände gerade hoch gezogen, nur oben gibt es einen kleinen Bogen. Diese Verkleinerung ist eine Entstellung des Baus.“

Dagegen erklärte Lohe auf Anfragen der Grünen-Fraktion im Stadtrat: „Die Verkleinerung verletzt weder urheberrechtliche Aspekte noch den Denkmalschutz. Zwar lehnt der Landeskonservator die Verkleinerung des Zuschauerraums ab, er stellt jedoch die endgültige Entscheidung in das Ermessen der Stadt.“

Wie geht es weiter? Die Erben wollen ohne den Rechtsanwalt von Stadt und Schauspielhaus sowie ohne Architekten und Akustiker mit dem Kulturdezernenten sprechen. Den Kompromiss, den sie sich vorstellen, wollen sie ihm selbst mitteilen.

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