Kündigung von Betriebsräten in Sicherheitsfirma nicht rechtens

Arbeitsgericht entschied für die Angestellten der Sicherheitsfirma I.S.O.-Security.

Die Security-Firma I.S.O. arbeitet im Auftrag der Rheinbahn. Archivfoto.

Die Security-Firma I.S.O. arbeitet im Auftrag der Rheinbahn. Archivfoto.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Bernd Roll, Chef des Sicherheitsdienstleisters I.S.O.-Security, der unter anderem für die Rheinbahn im Einsatz ist, ist in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht mit der Klage gescheitert, die Betriebsratswahl seiner Firma für nichtig erklären zu lassen.

Roll hatte behauptet, dass Mitarbeiter beeinflusst wurden, um bestimmte Personen in den Betriebsrat zu wählen. Tatsächlich aber soll Roll seit Jahren bemüht sein, die Gründung eines solchen Gremiums zu verhindern.

20 Jahre lang gab es in der Firma keinen Betriebsrat. Als drei Mitarbeiter im März 2016 den Versuch unternahmen, einen zu gründen, wurde ihnen und einem weiteren Mitarbeiter gekündigt. Das Arbeitsgericht hat die Kündigungen in erster Instanz nicht bestätigt.

Der I.S.O.-Chef ergriff die Flucht nach vorn und erstattete im Juli 2016 Strafanzeige wegen versuchter gemeinschaftlicher Erpressung. Die drei Betriebsräte sollen ihn erpresst und 200 000 Euro von ihm verlangt haben, damit sie ihre Ämter niederlegen und das Unternehmen verlassen. Dieses Verfahren läuft noch. Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim glaubt allerdings nicht an strafrechtliche Konsequenzen: „Das ist Union Busting wie aus dem Lehrbuch. Hier wird das Recht auf Mitbestimmung systematisch be- und verhindert.“

Die Sicherheitsfirma mit 60 Beschäftigten sei zwar an die Tarifverträge der Branche gebunden, doch ignoriere sie diese teilweise, sagt Tarim. Einen kleinen Erfolg konnte die Vertretung in der kurzen Zeit allerdings doch verbuchen: Eine tarifliche Lohnerhöhung wurde fast 13 Monate später gutgeschrieben.

Ein neues Wahlvorstandsmitglied sei in den vergangenen vier Monaten ebenfalls psychisch so stark unter Druck gesetzt worden, so Tarim, dass man sich „einvernehmlich“ vor dem Arbeitsgericht getrennt habe. Einen neuen Betriebsrat gibt es seither nicht.

„Der Mann hat eine Belegschaft geschaffen, die Angst hat“, sagt der Gewerkschaftssekretär. „So ein Unternehmer sollte unter diesen Umständen im öffentlichen Raum keine Aufträge bekommen.“

Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher aber beruft sich auf den gültigen Vertrag mit der Sicherheitsfirma, der gesetzlich mit allen Rahmenbedingungen eingehalten werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort