Küchenschranktüren im Handgepäck: Mann wegen Bestechung vor Gericht

57-Jähriger steckte Sicherheitsbeamten einen 100-Euro-Schein zu.

Düsseldorf. Zwei Küchenschranktüren, zwei Bretter und einen Spiegel wollte ein 57-jähriger Mann aus Unna am 2. Juli 2009 im Handgepäck ins Flugzeug schleusen. Als er jedoch am Sicherheitskontrolleur scheiterte, steckte er ihm einen 100-Euro-Schein in die Brusttasche. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann, der sich vor Gericht nur mit einem Dolmetscher verständigen konnte, Bestechung vor.

Der Familienvater jedoch beteuerte, dem Beamten das Geld mit der Bitte zugesteckt zu haben, die Gegenstände für ihn zu entsorgen. Der Satz "Wir zahlen dafür, mit Geld geht das schon", sei darauf bezogen gewesen. Der Mann ging am Mittwoch vor dem Amtsgericht gegen den Strafbefehl vor.

Mit Ehefrau, Tochter und zwei Enkelkindern hatte er im Juli an der Gepäckkontrolle gestanden. "In fünf Minuten ging der Flug nach Kiew, wir standen unter Stress", erklärte er der Richterin. Die Schranktüren und Bretter seien für seine Bekannten in der Heimat gewesen. Als er erfuhr, dass er die Gegenstände nicht mitnehmen könne, habe er noch vergeblich versucht, sie einschließen zu lassen. Er habe jedoch keinen Mitarbeiter bei der Gepäckaufbewahrung angetroffen.

"Auch wegwerfen durften wir die Sachen nicht", sagte der Mann. Die Familie verpasste den Flug, 2000 Euro für die Tickets waren weg, der Urlaub in der Heimat erst einmal gestrichen. Der Verteidiger erklärte, es habe sich um ein Missverständnis gehandelt. Der Mann habe den Beamten nicht bestechen wollen, habe in einer Stress-Situation lediglich versucht, die Gegenstände loszuwerden. "Das hat er ebenso wenig tun dürfen", gab der Staatsanwalt zu bedenken. Jedoch sei die Staatsanwaltschaft ohnehin von einem minderschweren Fall ausgegangen.

Der 57-Jährige muss jetzt 750 Euro Strafe zahlen.

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