Krahestraße: Lebenslang für Nieder – endgültig

Der BGH hat das Mammutverfahren gegen den Ex-Hausbesitzer wegen sechsfachen Mordes beendet.

Düsseldorf. Jetzt ist es endlich amtlich: Heinz Nieder muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Fast zwölf Jahre nach der verheerenden Gasexplosion an der Krahestraße, bei der 1997 sechs Menschen ums Leben kamen, ist einer der längsten Prozesses der deutschen Rechtsgeschichte endgültig beendet.

Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision des ehemaligen Hausbesitzers zurück - und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Duisburg, das Nieder im März 2008 wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.

Er wollte die Mieter durch die Explosion zum Auszug aus dem Haus Nummer 8 bewegen. "Es haben sich keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen lassen", heißt es in der Begründung des BGH-Senats. Nieder ist mittlerweile seit mehr als drei Jahren auf freien Fuß.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ihn nach einer Beschwerde im Jahr 2005 aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Duisburger Schwurgerichtskammer hatte in ihrem jetzt rechtskräftigen Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Wegen der langen Verfahrensdauer wurde dem 48-Jährigen ein Strafrabatt von vier Jahren gewährt. Heißt: Zusammen mit der mehr als achtjährigen Untersuchungshaft gelten bereits über zwölf Jahre als verbüßt. Wie lange Nieder jetzt noch ins Gefängnis muss, ist unklar.

Bei besonderer Schwere der Schuld prüft die Strafvollstreckungskammer üblicherweise nach 20 Jahren, ob der Gefangene entlassen werden kann. Seine Ladung zum Strafantritt wird Nieder wohl in den kommenden Wochen erhalten.

Nieder hatte im Prozess behauptet, er habe die Bewohner lediglich mit einer kleinen Verpuffung erschrecken und zum Auszug bewegen wollen. Sein Komplize, der Dachdecker Udo Schmitz, habe in der Nacht zum 24. Juli 1997 den Gashahn im Keller aufgedreht.

Das Haus flog in die Luft, sechs Mieter starben, zwei konnten schwer verletzt aus den Trümmern geborgen werden. Schmitz war bereits 2001 gemeinsam mit Nieder zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil gegen Nieder hatte der Bundesgerichtshof jedoch zweimal aufgehoben und zurückverwiesen.

Die Staatsanwaltschaft ist mit der Entscheidung der obersten Richter zufrieden. "Uns liegt der Beschluss aber noch nicht vor, deshalb können wir zum Verfahren keine konkreten Angaben machen", sagt Sprecher Christoph Kumpa. Erleichterung bei den Angehörigen der Opfer. "Ich hatte die Sache immer im Hinterkopf. Jetzt kann ich mein Leben neu anfangen", sagt Heinz Stern (56), der bei der Explosion seine Frau verloren hatte.

Auch Theresa Rucinska empfindet Genugtuung: "Ein langer Leidensweg ist nun zu Ende." Die 66-Jährige hatte ihre Tochter Mariola verloren, sie selbst konnte schwer verletzt aus den Trümmern geborgen werden. Die Rentnerin hatte keinen Prozesstag verpasst.

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