Düsseldorf Konto-Irrläufer: Über 3000 Euro verschwunden

Eine Gastronomin verklagt die Deutsche Bank. Doch die will nicht zahlen.

Eine Gastronomin verklagt die Deutsche Bank. Doch die will nicht zahlen.

Eine Gastronomin verklagt die Deutsche Bank. Doch die will nicht zahlen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Ein Zahlendreher bei einer Überweisung sollte eigentlich kein Problem sein. Dann wird der Betrag eben zurückgebucht. Es sei denn, das Geld ist schon verschwunden, wie im Fall von Martina M., die vergeblich darauf wartete, dass ihre 4000 Euro wieder auf dem Konto erscheinen. Weil die Deutsche Bank sich weigert, den Schaden zu ersetzen, klagt die 56 Jahre alte Gastronomin vor dem Zivilgericht.

„Ich wollte meinem Mann zweimal 2000 Euro überweisen. Normalerweise ist das Geld noch am gleichen Tag auf dem Konto“, erzählt die Restaurant-Chefin. Der Name war auch richtig, doch bei der Iban-Nummer hatte Martina M. einen kleinen Fehler gemacht. Bei beiden Überweisungen.

Als das Geld nach zwei Tagen immer noch nicht auf dem Konto war, rief sie bei der Deutschen Bank an: „Unsere Kundenbetreuerin war nicht da. Aber eine Kollegin erklärte mir, dass ein Konto mit der falschen Iban-Nummer nicht existiere. Der Betrag werde dann automatisch zurückgebucht. Ein Irrtum.

Die 4000 Euro landeten auf dem Konto eines anderen Kunden. Der nutzte das Wochenende, mehr als 3000 Euro auszugeben. Als das Geld zurückgebucht werden sollte, waren nur noch 987 Euro übrig. Den Rest des Betrages fordert Martina M. von der Bank zurück.

Doch die weigert sich zu zahlen. „Es kann nicht sein, dass eine Bank nicht merkt, wenn der Name und die Iban-Nummer nicht zueinander passen“, argumentiere Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann. Außerdem hätte man früher nach dem Geld suchen können. Die Bank verweist auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es kam zu keinem Vergleich. Darum wird der Prozess fortgesetzt.

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