Düsseldorf Kommen die Helfer zu spät?

Feuerwehr und Rettungsdienst halten ihre Hilfsfrist nicht immer ein.

Der Rettungsdienst soll in 90 Prozent aller Notfälle binnen acht Minuten vor Ort sein — schafft es aber „nur“ in 82 Prozent der Fälle. Foto: Archiv

Der Rettungsdienst soll in 90 Prozent aller Notfälle binnen acht Minuten vor Ort sein — schafft es aber „nur“ in 82 Prozent der Fälle. Foto: Archiv

Foto: Berger, Gerhard

Düsseldorf. Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) schürt in einem offenen Brief an die Politik Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in NRW — und nennt Düsseldorf als erstes Beispiel. Immer öfter müssten Springer etwa gleichzeitig auf Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeugen eingeteilt werden — muss der Rettungswagen dann raus, ist ein Löschzug sofort unterbesetzt. Die Folge: Zeiten, in denen Helfer am Einsatzort sein sollten, können nicht eingehalten werden.

Die statistischen Zahlen geben der Sorge der Gewerkschaft Recht. Nach selbst gestecktem Ziel soll der Rettungsdienst nach einem Notruf innerhalb von acht Minuten beim Patienten sein — und das in 90 Prozent aller Fälle. Die Realität sieht anders aus: „Nur“ in 82 Prozent sind die Helfer wirklich nach acht Minuten da. Ähnlich sieht es bei den Brandbekämpfern aus. Die ersten Einsatzkräfte müssen nach neuneinhalb Minuten vor Ort sein, in 95 Prozent der Ernstfälle — so das Ziel. Tatsächlich wird es aber in 85,5 Prozent der Fälle erreicht.

„Die Einsatzzahlen sind gestiegen — bei gleichbleibendem Personal“, verdeutlicht Thorsten Gedaschke, NRW-Vorsitzender der DFeuG und Düsseldorfer Feuerwehrmann, das Problem. Dadurch würden Ausweichlösungen wie das Springen von Brandschützern auf Rettungswagen zum Programm: „Das kommt immer häufiger vor.“ Und: „Wir gehen davon aus, dass die Einsatzzahlen auch weiterhin steigen werden“, so Gedaschke. Der Rettungsdienst verzeichnete 2015 mit 123 747 Einsätzen gerade erst ein Rekordjahr.

Thema war die Zukunft der Feuerwehr am Donnerstag auch im Stadtrat. Denn das neue Gesetz über Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz (BHKG) schreibt vor, dass der Brandschutzbedarfsplan — der Düsseldorfer ist von 1998 — jetzt alle fünf Jahre fortgeschrieben werden muss, um ihn an die Anforderungen anzupassen. Die Verwaltung will sich die Unterstützung eines Gutachterbüros holen, die Ausschreibung ist für die zweite Jahreshälfte geplant.

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