Düsseldorf Kinderschuhe nicht bezahlt — Mutter freigesprochen

44-Jährige war an der Kasse in Rath aufgefallen. Schuhe waren angeblich beim Aufräumen in den Wagen gefallen.

Düsseldorf. Normalerweise sind Ladendiebstähle für das Amtsgericht eine klare Sache. Nicht so bei einer 44-jährigen Hausfrau, die in einem Rather Schuhgeschäft erwischt worden war. Ein paar Kinderschuhe im Wert von 19,90 Euro soll die Angeklagte heimlich in dem Kinderwagen versteckt haben. Doch am Ende gab es einen Freispruch, weil die Schuhe möglicherweise unabsichtlich mitgenommen wurden.

Wie die 44-Jährige berichtete, war an dem Tag in dem Schuhgeschäft Schlussverkauf: „Ich habe ganz viele verschiedene Schuhe ausprobiert. Die habe ich dann teilweise vorübergehend in den Kinderwagen gelegt.“ Währenddessen wurde ihre drei Jahre alte Tochter unruhig und hüpfte in ihrem Gefährt auf und ab.

Schließlich hatte sich die Frau für ein Paar Schuhe entschieden, ging zur Kasse und bezahlte:. „Wenige Augenblicke später fing es an zu piepen.“ Tatsächlich fand sich bei der Durchsuchung ein zweites Paar Schuhe, das nicht bezahlt war. Die Angeklagte erklärte, sie sei völlig überrascht gewesen.

Vor Gericht beteuerte die zweifache Mutter ihre Unschuld. Offenbar seien die Schuhe beim Aufräumen im Kinderwagen nach unten gerutscht. Sie habe auf keinen Fall einen Diebstahl begehen wollen. Für die Frau sprach, dass sie bisher noch nie straffällig geworden ist. Darum entschied der Amtsrichter im Zweifel für die Angeklagte und entschied sich zu einem Freispruch.

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