Kantholz-Fall: Richterin ist nicht befangen

Landgericht wies den Antrag der Nebenklage zurück.

Düsseldorf. Die Vorsitzende Richterin, die den so genannten „Kantholz-Fall“ verhandeln soll, ist nicht befangen. Ein entsprechender Antrag von Rechtsanwalt Wolfgang Steffen, der die Nebenklägerin vertritt, wurde vom Landgericht abgewiesen. Begründet hatte er seine Forderung damit, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft bereits seit mehr als einem Jahr fertig, der Prozess bis heute aber nicht angesetzt sei.

In dem Verfahren geht es um den Tod des 44-jährigen Massimo L., der im Oktober vor drei Jahren an der Haltestelle „An der Piwipp“ mit einem Kantholz erschlagen wurde. Der damals 17-jährige Täter soll möglicherweise in Notwehr gehandelt haben.

Wie es in der Entscheidung des Landgerichtes heißt, habe die zuständige Kammer eine Vielzahl von Verfahren zu bearbeiten. Die Richterin könne selbst entscheiden, in welcher Reihenfolge sie die Prozesse ansetzt. Es bestehe „keinerlei Besorgnis“, dass sie befangen sein könnte .

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