Düsseldorf Justizsaga um Raucher Friedhelm geht in vierte Runde

Raucher Friedhelm Adolfs (76) soll wegen Zigarettenqualms aus seiner Mietwohnung fliegen. Obwohl der Rentner die vergangenen Tage im Krankenhaus verbracht hat, geht sein Fall vor dem Düsseldorfer Landgericht in die vierte Runde.

Friedhelm Adolfs sitzt rauchend in seiner Düsseldorfer Wohnung. Sein Fall entzweit seit mehr als zwei Jahren die Gemüter: Raucher Friedhelm Adolfs (76) soll wegen Zigarettenqualms aus seiner Mietwohnung fliegen.

Friedhelm Adolfs sitzt rauchend in seiner Düsseldorfer Wohnung. Sein Fall entzweit seit mehr als zwei Jahren die Gemüter: Raucher Friedhelm Adolfs (76) soll wegen Zigarettenqualms aus seiner Mietwohnung fliegen.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf (dpa). Der, um den es geht, hat sich aus dem Krankenhaus gemeldet: Raucher Friedhelm Adolfs (76) hat die vergangenen Tage mit Verdacht auf Schlaganfall in einer Klinik verbracht. Das Düsseldorfer Landgericht will sich an diesem Donnerstag dennoch mit seinem Fall beschäftigen. „Uns liegt kein Antrag vor, den Termin zu verlegen“, sagt Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve. Adolfs selbst müsse nicht erscheinen.

Der Appell des Bundesgerichtshofs an die Streitparteien, sich zu einigen, ist fruchtlos verhallt. Ring frei also für die vierte Runde - ob mit oder ohne Hauptperson. Das Landgericht hat die Neuauflage des bundesweit beachteten Prozesses anberaumt. Der laut seinem Anwalt „bekannteste Raucher nach Helmut Schmidt“ soll nach mehr als 40 Jahren seine Wohnung räumen, weil der Zigarettenrauch in den Hausflur gezogen und die Nachbarn unzumutbar belästigt haben soll.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts aufgehoben, mit ungewöhnlich harschen Worten Rechtsfehler gerügt und den Fall an das Gericht zurückverwiesen. Dort soll es nun der erfahrene Zivilrichter Rolf Maurer richten und für eine diesmal revisionsfeste Entscheidung sorgen.

Mit der ist am Donnerstag allerdings noch nicht zu rechnen, wohl aber mit einem dezidierten Standpunkt des Gerichts zur Sache. In der vergangenen Woche hatte sich Adolfs gewohnt optimistisch gezeigt. „Ich sehe da kein Problem“, sagte er mit Blick auf seinen bevorstehenden Gerichtstermin. Da hatte er noch nicht die verdächtigen Symptome.

Nach der Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof scheint sich die rechtliche Situation für den Rentner aber tatsächlich deutlich verbessert zu haben. Wie will man ihm nach Jahren nachweisen, dass er seine Nachbarn in unzumutbarem Ausmaß mit Qualm belästigt hat?

Zwischen den Parteien herrscht derweil eisiges Schweigen, auch wenn Adolfs' Anwalt mit Hinweis auf den Gesundheitszustand seines Mandanten über die Medien appelliert hat, so nicht weiterzumachen.

„Ich habe die Vermieterin seit Jahren nicht mehr gesehen, die müsste inzwischen 88 Jahre alt sein“, sagt Adolfs und vermutet, dass längst andere die Geschäfte führen. Der bundesweit beachtete Fall hatte ihm Sympathien zahlreicher Raucher eingebracht. Der Rentner war zu einer Ikone des Widerstands gegen einen immer schärferen Nichtraucherschutz geworden.

Der ehemalige Hausmeister des Hauses hatte in den Beschwerden über seine Raucherei ohnehin nur einen Vorwand gesehen, um seine Wohnung - wie den Rest des Hauses - in lukrativen Büroraum umzuwandeln.

Dabei sah es für Adolfs lange Zeit schlecht aus: In der ersten und der zweiten Instanz hatte er sang- und klanglos verloren. Amts- und Landgericht bestätigten seinen Rauswurf. Erst der Bundesgerichtshof schlug sich auf die Seite des rauchenden Rentners.

Zeitweise war Adolfs von der Zwangsräumung bedroht, obwohl es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt. Dieses Damoklesschwert hat das Landgericht mittlerweile einkassiert. Seine Sieges-Zigarre, eine dicke Havanna, die habe er sich natürlich aufbewahrt, hatte Adolfs in der vergangenen Woche gesagt. Für den Fall der Fälle. Und glaubt man den jüngsten Medienberichten, ist ihm die Lust am Rauchen trotz des Klinikaufenthalts und des eindringlichen Rats seiner Ärzte nicht vergangen.

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