Juristen kritisieren Pläne der Stadtsparkasse zum Stellenabbau

Das Unternehmen will bis 2022 seine Belegschaft um mehrere Hundert Stellen reduzieren. Im Haus und in der Politik kursiert ein Papier, in dem dieses Vorhaben rechtlich in Frage gestellt wird.

Juristen kritisieren Pläne der Stadtsparkasse zum Stellenabbau
Foto: Roland Weihrauch dpa/lnw

Düsseldorf. Die Rechnung ist recht einfach, die Bewertung dagegen deutlich komplizierter. Fangen wir deshalb mit der Rechnung an: Die Stadtsparkasse hat angegeben, dass sie einen Gewinn vor Bewertung von rund 100 Millionen Euro hat. Davon will sie etwas mehr als zwölf Millionen Euro an die Stadt ausschütten. Bleibt also eine Differenz von knapp 90 Millionen Euro.

Bei der Frage, wo die in der Rechnung bleiben, stößt man zunächst auf einige unstrittige Punkte: Die Sparkasse führt Steuern ab. Zudem plant sie, einige Bereiche wieder in die Zentrale an der Berliner Allee zu holen und muss deshalb an Grün- und Steinstraße umbauen. Bleibt aber noch ein großer Rest: Der ergibt sich aus Rückstellungen für das Restrukturierungsprogramm (Abbau von 200 bis 450 Stellen) und aus der Rücklage für Bankrisiken. An dieser Stelle wird es nun kompliziert, denn Ökonomen und Juristen bewerten diese geplanten Rückstellungen und Rücklagen unterschiedlich. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es eine rechtliche Einschätzung des Vorhabens, die in Sparkassen-Gremien und im Rathaus kursiert, und zu keinem guten Urteil über die Pläne kommt:

Was kritisieren die Juristen? Der Vorstand will Geld zurückstellen, um Altersteilzeit-Regelungen treffen und einvernehmliche Trennungen vornehmen zu können und so Stellen abzubauen. Solche Rückstellungen sind im Handelsrecht möglich, setzen aber voraus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Summe auch gezahlt wird. Wahrscheinlich bedeutet mindestens zu 50 Prozent wahrscheinlich.

In der erwähnten Einschätzung wird bezweifelt, dass das so wahrscheinlich ist. Die Gründe: Es gibt noch keine Gremienbeschlüsse für den Stellenabbau. Altersteilzeit-Regelungen sowie einvernehmliche Trennungen setzen darüber hinaus voraus, dass die Arbeitnehmervertreter eingebunden werden. Dafür ist es in dem Programm noch zu früh. Und in diesem Zusammenhang ist auch noch wichtig, inwieweit der Abbau sukzessive erfolgt. Dann wäre es nicht wahrscheinlich, dass die gesamte Summe schon jetzt gebraucht wird.

Bei der Rücklage für Bankrisiken geht es den Kritikern um die Frage, wie gut der Schutz der Stadtsparkasse schon ist. In diesem Zusammenhang wird die Kernkapitelquote von 19,5 Prozent angeführt, die deutlich über dem Wert anderer Stadtsparkassen liegt.

Wie argumentieren die Ökonomen? Die Rechnung des Sparkassen-Vorstands ist vom Prüfer des Verbands abgesegnet worden. Die Vorstands-Vorsitzende Karin-Brigitte Göbel hatte bei der Bilanzpressekonferenz im März auf das veränderte Kundenverhalten hingewiesen. Mehr als die Hälfte der Kunden nutzten inzwischen die Online-Möglichkeiten des Hauses, Kassengeschäfte in den Filialen seien stark zurückgegangen. Die Nachfrage nach Beratung ist zwar gestiegen, aber insgesamt gibt es einen Personalüberhang, der in den kommenden Jahren reduziert werden soll: indem Stellen, die durch „natürliche Fluktuation“ frei werden, nicht nachbesetzt werden und eben durch Altersteilzeit und einvernehmliche Trennungen.

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