Düsseldorf Junge Artistin verklagt Kleingartenverein nach Absturz

Johanna Wynen verunglückte und fordert 9000 Euro Schmerzensgeld.

Düsseldorf: Junge Artistin verklagt Kleingartenverein nach Absturz
Foto: si

Düsseldorf. Artistik am Vertikal-Tuch war immer die Leidenschaft von Johanna Wynen. Ob einmal mehr als ein Hobby daraus geworden wäre, wird die 21-Jährige nie erfahren. Denn ihre Zirkus-Karriere ist beendet. Im August vor zwei Jahren trat die Studentin beim Sommerfest eines Kleingartenvereins auf — und stürzte ab. Dabei zersplitterte ein Knochen ihres rechten Ellenbogens: „Ich kann noch nicht einmal mehr Handstand machen.“ Vor dem Landgericht fordert Johanna nun 9000 Euro Schmerzensgeld von den Laubenpiepern. Am Dienstag sollte der Prozess beginnen.

Eine Freundin der 21-Jährigen hilft bei der Organisation des Sommerfestes im Kleingartenverein „Grüner Grund“ in Monheim: „Die hatte mich gefragt, ob ich Lust habe dort aufzutreten.“ Johanna, die jahrelang in einem Schul-Zirkus turnte, sagte sofort zu. Doch schon gleich zu Beginn ihrer Show kam es zur Katastrophe. Die Schlaufe, mit der das Vertikal-Tuch gehalten wurde, war nur mit einer Schraube gesichert und löste sich. Die Hobby-Artistin stürzte ab.

„Zum Glück waren es nur ein oder zwei Meter Höhe. Aber ich hätte mir bei dem Unfall auch das Genick brechen können, denn ich wollte gerade einen Überschlag machen“, erinnerte sich Johanna an den 30. August vor zwei Jahren. Doch die Studentin fing sich mit den Händen ab und krachte mit voller Wucht auf den Boden. Dabei zersplitterte das so genannte „Radius-Köpfchen, ein Knochen im Ellenbogen.

Zunächst verbrachte Johanna Wynen zwei Tage in einem normalen Hospital. Doch die Operation ist so kompliziert, dass sie in ein Spezial-Krankenhaus nach Bochum verlegt werden musste. Eine Woche lag die Studentin dort, es folgten drei Monate Reha. Die Ärzte gehen davon aus, dass die junge Frau noch mindestens zweimal in ihrem Leben damit rechnen muss, ein künstliches Gelenk eingesetzt zu bekommen. Johanna Wynen: „Ich kann zwar die Kleinen in unserem Zirkus noch unterrichten, aber nichts mehr selbst vormachen.“

Eine gütliche Einigung mit dem Kleingartenverein kam nicht zustande. Nachdem die Versicherung immer wieder nur zögernd reagierte, reichte 21-Jährige ihre Klage ein. Neben den geforderten 9000 Euro Schmerzensgeld will sie auch mögliche Behandlungskosten in der Zukunft abgedeckt wissen.

Der Verein will angeblich nicht für das Bühnenprogramm beim Sommerfest verantwortlich gewesen Und damit auch nicht für die Sicherheit auf der Bühne. Am Dienstag wurde der Prozess vertagt, weil sich der Anwalt des Vereins verspätet hatte. Im Januar soll weiter verhandelt werden.

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