Düsseldorf Jobcenter: Bewährung für Ex-Angestellte

49-Jährige hat knapp 11000 Euro auf ihr eigenes Konto überwiesen. Sie muss den Schaden wieder gut machen.

Düsseldorf: Jobcenter: Bewährung für Ex-Angestellte
Foto: dpa

Düsseldorf. Eine Ex-Sachbearbeiterin beim Jobcenter ist zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil sie sich illegal Geld überwiesen hat. Knapp 11000 Euro zwackte sie innerhalb eines Jahres illegal ab — Geld, das sie als Angestellte des Jobcenters an arbeitslose Kunden überweisen sollte.

Vor Gericht gestand die 49-Jährige die Veruntreuung. „Bei mir hatten sich 12000 Euro Schulden angehäuft“, sagte sie dem Richter. „Ich bin in die Schuldengefalle hineingeraten und wusste nicht, wie ich da wieder herauskommen sollte.“ Zwei Kinder habe sie allein groß gezogen, dann habe sie auch noch die Beerdigung ihres Ex-Mannes zahlen müssen. „Ich musste einen Kredit aufnehmen.“ Bei der Arbeit sei „mit so großen Summen herumgeworfen“, da sei die Verlockung zu groß gewesen. „Ich habe keinen anderen Ausweg mehr gesehen.“

Bei einer hausinternen Stichprobe war der Schwindel schließlich aufgeflogen. Die Frau wurde entlassen. „Ich war richtig froh, dass es aufgefallen ist“, sagte sie dem Richter. Seit einigen Monaten zahle sie monatlich 50 Euro an das Jobcenter, um ihre Tat wieder gutzumachen.

Der Richter schätzte das Verhalten der Frau nach der Tat als „vorbildlich“ ein. „Sie haben sich sofort geständig gezeigt“, sagte er. Weil die Frau nicht vorbestraft ist, habe er die Hoffnung, „dass es bei einer einmaligen Tat in einem sonst straffreien Leben bleibt“.

Aus Sicht des Gerichts spreche nichts für eine „prinzipiell kriminelle Gesinnung“. Deshalb wurde die Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau muss nun monatlich 100 Euro an das Jobcenter als Wiedergutmachungszahlung leisten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort