Insekten serviert: Gastronom muss zahlen

Mehlwürmer oder Heuschrecken sind keine Lebensmittel. Das ändert sich aber zum Jahreswechsel.

Düsseldorf. Futtern wie im Dschungelcamp. Das konnten Mutige seit Januar 2013 im Restaurant Mongo’s im Hafen. Denn dort wurden den Gästen Grillen, Mehlwürmer oder Heuschrecken serviert. Bis zum September vergangenen Jahres. Denn nach einer Lebensmittelkontrolle wurde die Speisekarte zusammengestrichen. Insekten sind in Deutschland (noch) keine Lebensmittel, sondern Schädlinge. Und die dürfen nicht auf den Teller. Am Mittwoch musste sich Spiridon Soukas, einer der beiden Gründer von Mongo’s, vor dem Amtsgericht verantworten. Der 49-Jährige sollte wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz eine Buße von 5000 Euro zahlen und hatte dagegen Einspruch eingelegt.

Insekten serviert: Gastronom muss zahlen
Foto: David Young

Zu einem Routine-Besuch waren die städtischen Lebensmittel-Kontrolleure am 7. September vergangenen Jahres in dem Restaurant erschienen. Im Gefrierschrank entdeckten sie dann zwei 500-Gramm-Beutel Grillen, einen Beutel Mehlwürmer und 1300 Heuschrecken. Das erkannten sie als Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtergesetz und verhängten das Bußgeld.

„Ich fühle mich weder schuldig, noch sehe ich ein, warum ich ein Bußgeld zahlen soll“, verteidigte sich der Gastronom, „in der ganzen Welt werden Insekten gegessen.“ Das könne man auch regelmäßig in Film und Fernsehen sehen. Außerdem gelten Insekten als das Lebensmittel der Zukunft: „Und wir beziehen alle unsere Waren von einem namhaften Lieferanten.“

Soukas betreibt ähnliche Restaurants in Essen, Duisburg, Köln und Münster. Dort gebe es mit den Behörden keine Probleme. Daum sei er davon ausgegangen, dass auch im Düsseldorfer Mongo’s exotische Insekten-Gerichte auf die Speisekarte gesetzt werden können. Zumal sich die Gesetzeslage zum 1. Januar 2018 ändert. Dann dürfen Grillen, Mehlwürmer und andere Krabbeltiere auf den Tisch.

Amtsrichterin Silke Boriss machte allerdings deutlich, dass die Lebensmittelverordnung durchaus ihren Sinn habe: „Insekten gelten als Schädlinge und darum kann es durchaus möglich sein, dass sie mit Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt worden sind.“ Das könne gesundheitsgefährdend sein.

Wenn andere Städte es stillschweigend dulden, dass Heuschrecken und Mehlwürmer aufgetischt werden, sei das kein Freifahrtschein. Der Angeklagte hätte sich bei der Stadt Düsseldorf erkundigen müssen, ob er die Insekten auf die Speisekarte setzen darf.

Allerdings war die Amtsrichterin in Absprache mit der Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Jedoch nicht ganz umsonst. Nach kurzer Beratung mit seiner Rechtsanwältin stimmte Spiridon Soukas dann zu, 2500 Euro an die Düsseldorfer Tafel zu zahlen.

Für ihn war es das kleinere Übel. Eingesehen hat der Gastronom das trotzdem nicht: „Ich bin jetzt für etwas verurteilt worden, was angeblich gesundheitsgefährdend ist, in ein paar Monaten aber nicht mehr.“ Zum Jahreswechsel will er auch im Düsseldorfer Mongo’s wieder gebratene Mehlwürmer und Heuschrecken in Soße anbieten. Als Snack für sechs bis sieben Euro.

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