Höhere Steuer nur für Kampfhunde

Rat billigt neue Hundesteuersatzung ab 2018. Die Sätze für „normale“ Hunde bleiben stabil.

Höhere Steuer nur für Kampfhunde
Foto: dpa

Der Stadtrat hat mit breiter Mehrheit eine Neufassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2018 beschlossen. Allerdings bleiben die Steuersätze für alle „normalen“ Hunde stabil und betragen weiter 96 Euro bei einem Hund, 150 Euro je Hund, wenn zwei und 180 Euro je Hund, wenn drei oder mehr gehalten werden. Die Stadt will Geld sparen, indem sie ab sofort dauerhaft gültige Hundesteuerbescheide und -marken ausgibt. Hinzugekommen sind Steuersätze für die gemeinsame Haltung von Hunden und „Kampfhunden“, also Hunden, die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten. Für die zahlt man 600 Euro im Jahr bei einem Hund; 900, wenn zwei, 1200, wenn drei oder mehr solcher Hunde gehalten werden. Und 750 Euro, wenn man Besitzer eines gefährlichen und eines nicht gefährlichen Hundes ist (1050 Euro bei zwei gefährlichen Hunden und einem nicht gefährlichen). Diese Sätze sollen „abschreckend wirken“, heißt es in der Vorlage von Kämmerin Schneider. Von der Steuer befreit werden ab 1. Januar blinde und gehörlose Hundebesitzer. Und wer einen Hund erstmals aus dem Tierheim in Rath aufgenommen hat, zahlt ein Jahr keine Hundesteuer. Der Antrag der Tierschutzpartei jedoch, über acht Jahre alte Hunde bis zu ihrem Lebensende von der Steuer zu befreien, wurde im Rat abgelehnt. A.S.

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