Helmut-(Raucher)-Party mit Kult-Figur: Wirtin soll Bußgeld zahlen

45-Jährige beruft sich auf das Demonstrationsrecht. Ordnungsamt tauchte plötzlich auf.

Helmut-(Raucher)-Party mit Kult-Figur: Wirtin soll Bußgeld zahlen
Foto: dpa

Düsseldorf. Seit mehr als einem Jahr darf in den Kneipen nicht mehr geraucht werden. Sehr zum Ärger vieler Gäste, die zum Bier auf ihren Glimmstängel auf keinen Fall verzichten wollen — wie Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, der für die Raucher längst zur Kult-Figur des Widerstandes gegen das Gesetz geworden ist.

Eine besondere Art des Protestes sind die „Helmut-Partys“, vermeintlich spontane Versammlungen, bei denen jede Menge blauer Dunst ausgestoßen wird. Im März fand in der Derendorfer Ulmenklause eine Raucher-Demo statt, von der das Ordnungsamt allerdings Wind bekam — und das Ganze in Schall und Rauch auflöste. Außerdem soll die 45 Jahre alte Wirtin ein Bußgeld bezahlen. Dagegen wehrt sich die Dame jetzt vor dem Amtsgericht.

Am 14. März um 22.10 Uhr bereiteten städtische Ordnungshüter der Helmut-Party ein jähes Ende. Die Wirtin und sechs Gäste wurden in der Ulmenklause angetroffen, Aschenbecher standen auf der Theke, die 45-Jährige hatte noch eine Zigarette in der Hand. Sie erklärte, man habe eine spontane Versammlung veranstaltet, zu der das „Aktionsbündnis zur Wahrung der bürgerlichen Freiheit — Wir sind Helmut“ aufgerufen habe.

Doch das Ordnungsamt hatte für diese Art der Demo wenig übrig und setzte stattdessen das Nichtraucherschutzgesetz durch. Die Wirtin machte auch zähneknirschend ihre Zigarette aus, sehr zum Unwillen von zwei laut protestierenden Gästen. Aus Gründen der „Eigensicherung“ verzichteten die städtischen Mitarbeiter darauf, die „Helmut-Party“ zu fotografieren und zogen wieder ab.

Allerdings sollte die 45-Jährige 35 Euro Bußgeld zahlen. Dagegen hat die Gastronomin Einspruch eingelegt. Sie erklärt, die „Versammlung“ sei mit einem Aushang angekündigt worden, alle Nichtraucher hätten den „Gefahrenort“ rechtzeitig verlassen — und die Aschenbecher seien nur aus Gründen des Brandschutzes aufgestellt worden. Durch den Widerspruch sind aus den 35 Euro inzwischen 63,50 Euro geworden. Nun muss das Amtsgericht entscheiden, ob verhandelt wird.

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