Geschäftsmann erleidet Bruchlandung vor Gericht

Düsseldorf. Der 49-jährige Pilot, der vor drei Jahren mit seinem Kleinflugzeug auf der A 52 notgelandet ist, muss den entstandenen Schaden an der Maschine in Höhe von 150 000 Euro zahlen.

Das hat das Düsseldorfer Oberverwaltungsgericht gestern entschieden.

Es gab im Berufungsverfahren der Flugzeugversicherung Recht. Der Düsseldorfer Geschäftsmann habe grob fahrlässig gehandelt, als er vorm Start in Berlin zu wenig tankte, weil er einen offensichtlichen Fehler im Bordbuch übersehen hatte.

Ihm war vor gut drei Jahren kurz vor dem Ziel-Flughafen der Sprit ausgegangen. Bei der Notlandung im dichten Berufsverkehr waren fünf Menschen teilweise schwer verletzt worden. Eine Versicherung hatte sich geweigert, den Kasko-Schaden am Flugzeug zu bezahlen. Der Pilot habe grob fahrlässig gehandelt. Das sahen die Richter auch so.

Der zweimotorige Flieger hatte eine Brücke gestreift, zwei Autos waren in den Rumpf des Flugzeugs gekracht. Eine Minute vor der Landung in Mülheim/Ruhr waren die Motoren wegen Spritmangels ausgefallen.

"Es ist eine Todsünde, wenn in diesem Bereich Fehler gemacht werden", hatte Richter Wilfried Keiluweit bereits während der mündlichen Verhandlung Ende November gesagt. "Entweder volltanken oder gar nicht erst starten", brachte es der Richter auf den Punkt. Der Pilot sei dafür verantwortlich, dass ausreichend Treibstoff in den Tanks ist. Im Zweifel dürfe er nicht starten.

Im konkreten Fall habe der Düsseldorfer Geschäftsmann das Logbuch nicht ausreichend überprüft und den Mess-Stab nicht genutzt, um die Füllhöhe zu kontrollieren. Wegen fahrlässiger Körperverletzung war der Pilot bereits vom Amtsgericht Essen zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Zwei Mitarbeiterinnen des Geschäftsmanns waren an Bord der Maschine schwer verletzt worden: Die eine brach sich die Füße, die andere erlitt einen Beckenbruch. Der Pilot selbst war dem Wrack unverletzt entstiegen. Seine Fluglizenz hatte das Luftfahrt-Bundesamt einkassiert.

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