Gericht untersagt Streik an Düsseldorfer Uni-Klinik

Mit dem Verweis auf „Gefahr für Leib und Leben“ hat das Arbeitsgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Verdi erlassen.

 Verdi hatte die Schließung von fünf Stationen mit über 110 extrem schwer erkrankten Patientinnen und Patienten gefordert, die teilweise in akuter Lebensgefahr schweben.

Verdi hatte die Schließung von fünf Stationen mit über 110 extrem schwer erkrankten Patientinnen und Patienten gefordert, die teilweise in akuter Lebensgefahr schweben.

Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf. Wie das Universitäts-Klinikum Düsseldorf (UKD) am Dienstag mitgeteilt hat, muss die Gewerkschaft Verdi ihren aktuellen Streikaufruf am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) widerrufen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf folgte offenbar einem entsprechenden Antrag des Universitätsklinikums.

Die Gewerkschaft hatte für den 14. und den 15. November erneut zu einem 48-stündigen Warnstreik am größten Düsseldorfer Krankenhaus aufgerufen. Dabei hatte Verdi die Schließung von fünf Stationen mit über 110 extrem schwer erkrankten Patientinnen und Patienten gefordert, die teilweise in akuter Lebensgefahr schweben. „Verdi ließ uns keine Wahl. Die Funktionäre forderten die Schließung von Stationen, auf denen Patienten mit Krebserkrankungen, Unfallfolgen, Hirntumoren oder nach frischen Operationen liegen. Daher waren wir zu diesem Schritt gezwungen. Statt uns juristische Winkelzüge vorzuwerfen, sollte verdi die Rücksichtslosigkeit ihrer Streikaufrufe mit der Inkaufnahme von Gefahren für Leib und Leben unserer Patienten beenden. Leider weigert sich verdi noch immer, entsprechende Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu führen“, erklärt Prof. Dr. Klaus Höffken, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKD. Red

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