Gericht: Es war Nieders zweite Flucht

Dreieinhalb Jahre hatte die Staatsanwaltschaft eine falsche Adresse von Heinz Nieder. Von dem Mörder fehlt jede Spur.

Düsseldorf. Noch immer fehlt von Heinz Nieder jede Spur. So war es zumindest noch gestern Abend. Der 49-Jährige, der vor zwölf Jahren sein Haus an der Krahestraße in die Luft sprengen ließ, hat sich abgesetzt. Nachdem der sechsfache Mörder per Post dazu aufgefordert wurde, seine Haft in Hagen anzutreten, nutzte er die Zeit, um seine Flucht vorzubereiten. Kritik an der Staatsanwaltschaft kommt unter anderem von Ex-Richter Fritz von Beesten und dem Weißen Ring. Denn Nieder war schon 1997 wenige Tage nach der Explosion abgetaucht, nachdem ein Richter zunächst keinen Haftbefehl ausstellen wollte.

Fritz von Beesten hatte Nieder im ersten Gerichtsverfahren zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Richterspruch war später wegen eines Formfehlers aufgehoben worden. Er kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre lang nicht wusste, wo der Gesuchte tatsächlich wohnt. Als man Nieder in Rommerskirchen verhaften wollte, stellte sich heraus, dass er sich dort seit Jahren nicht mehr aufgehalten hatte. Die Post war lediglich von der Hausbesitzerin weitergeleitet worden.

"Das war schon sehr blauäugig von der Staatsanwaltschaft", meint von Beesten, "man hätte die Aufforderung zum Haftantritt nicht mit der Post schicken müssen. Die hätte auch ein Wachtmeister überbringen können." Dann wäre man am Mittwoch nicht so überrascht worden. "Das ist eine Belastung für die Opfer", kritisiert Jörg Beck von der Opferschutzorganisation, "da fragt sich natürlich jeder, wie das möglich ist. Man kann nur hoffen, dass der Haftbefehl so schnell wie möglich Erfolg hat."

Erstaunt ist Rechtsanwalt Johannes Pausch. Der hatte Theresa R., deren Tochter bei der Explosion ums Leben kam, als Nebenklägerin vertreten: "Das hätte man Nieder gar nicht zugetraut. Nach all den medizinischen Befunden, die er vorgelegt hat, ist das schon sehr kaltschnäuzig."

Staatsanwalt Christoph Kumpa betont, dass man nicht anders habe handeln können: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mann auf freien Fuß gesetzt werden muss, weil es nach achteinhalb Jahren noch kein rechtskräftiges Urteil gab." Danach sei es auch nicht möglich gewesen, Nieder weiter zu überwachen. Außerdem sei er zu allen Gerichtsterminen erschienen und habe seine Post erhalten. Diese Postadresse wurde inzwischen ebenfalls überprüft. Dort hielt sich der 49-Jährige ebenso wenig auf wie bei seiner Mutter in Thüringen. Auch ein Freitod wird inzwischen nicht mehr ausgeschlossen.

Es mutet schon skurril an, wenn ein sechsfacher Mörder per Post dazuaufgefordert wird, sich im Gefängnis einzufinden. Noch dazu, wenn erbeim Urteil lebenslang damit rechnen muss, dass er dort auf lange Sichtbleiben wird. Dass Heinz Nieder in Korschenbroich nicht darauf gewartethat, bis man ihn abholt, war also keine Überraschung.

Den Kopf schütteln muss man schon eher darüber, dass er sich dortschon seit Jahren nicht mehr aufgehalten hatte und dies den Behördenunbekannt war. Um die richtige Adresse hätten sich die Fahnder schonmal kümmern können. Zumal Nieder sich nicht zum ersten Mal vor einerVerhaftung abgesetzt hat. Da wundert es nicht, wenn Bürger die Pannemit Ansage als Justiz-Skandal empfinden.

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