Gericht: AFD darf in den Henkel-Saal

Der abgeschlossene Mietvertrag muss eingehalten werden. Linke Gruppe haben Proteste angekündigt. Polizei kommt mit Großaufgebot.

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Düsseldorf. Es könnte ein ungemütlicher Sonntagabend in der Altstadt werden: Am Freitag hat das Amtsgericht entschieden, dass die AFD ihre Wahlkampfveranstaltung mit der Bundestags-Spitzenkandidatin Alice Weidel im Henkel-Saal durchführen darf. Der im Juli abgeschlossene Mietvertrag bleibt gültig, auch wenn Gastronom Torsten te Paß versucht hatte, die Vereinbarung wieder zu kündigen. Er will nun den Gewinn an die Flüchtlingshilfe spenden. Derweil haben linke Gruppen massive Protestaktionen angekündigt. „Düsseldorf stellt sich quer“ ruft etwa für 17.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Saal auf. Die Polizei muss mit einem Großaufgebot anrücken, obwohl viele Beamte wegen des DFB-Pokal-Wochenendes im Dauereinsatz auf den Fußballplätzen sind.

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Zeit gelassen hatte sich das Amtsgericht mit seiner Entscheidung. Erst gestern Morgen wurde per Einstweiliger Verfügung angeordnet, dass die Veranstaltung stattfinden darf. Der am 14. Juli abgeschlossene Mietvertrag sei nicht durch die Kündigung am 2. August erloschen. „Im Übrigen sei die Polizei bei gewalttätigen Ausschreitungen zum Einschreiten verpflichtet und in der Lage, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Gleiches gelte für eventuell befürchtete Blockaden von Fluchtwegen durch Demonstranten“, heißt es in der Urteilsbegründung.

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„Das ist ganz nach unseren Wünschen gelaufen“, erklärte Corina Bülow, eine der Organisatoren des Abends, „es ist wichtig, dass Verträge nicht einfach gekündigt werden können.“ Im Saal wird die AFD einen eigenen Security-Dienst engagieren.

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Zudem inspizierte gestern laut Torsten te Paß der Staatsschutz mehrere Stunden lang die Räumlichkeiten des Quartier Bohème. Es soll akribisch festgehalten worden sein, welche Möglichkeiten es gibt, in den Saal zu gelangen.

Auch wenn es innen hitzig zugehen sollte, Getränke wird es während der Versammlung nicht geben. „Wir haben uns entschlossen, lediglich dem Gerichtsurteil nachzukommen. Das schreibt uns vor, dass wir um 18 Uhr die Türen aufschließen und um 22 Uhr wieder abschließen müssen.“ Zudem werde die technische Ausrüstung des Raumes zur Verfügung gestellt. „Mehr werden wir nicht machen. Wir haben also gar keine Mitarbeiter vor Ort“, sagt der Geschäftsführer. Auch das angeschlossene Restaurant bleibt Sonntag ausnahmsweise geschlossen, genauso wie die Parkebenen für den Henkel-Saal in der Tiefgarage Grabbeplatz.

Te Paß stellt klar, dass er mit den politischen Ansichten der AFD in keiner Weise übereinstimmt. „Der Mitarbeiter hat mit der Unterzeichnung des Mietvertrages leider einen Fehler gemacht, den wir nun nicht rückgängig machen konnten.“

Die Sabotage-Drohungen der „Interventionistischen Linken“, dass etwa die Schlösser zugeklebt werden könnten, gehen laut te Paß ins Leere. „Die AFD darf laut Urteil die Schlösser mit einem Gerichtsvollzieher aufbrechen lassen, wenn es nötig wird.“

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