Ärger am Braunfelsweg in Eller Gefährliche Akrobatik-Einlage mit dem Motorrad vor Gericht

19-Jähriger soll dabei fast zwei kleine Kinder überfahren haben. Er kam mit einer ernsten Ermahnung des Jugendrichters davon.

Ärger am Braunfelsweg in Eller: Gefährliche Akrobatik-Einlage mit dem Motorrad vor Gericht
Foto: dpa

Düsseldorf. Schon öfter soll es auf dem Braunfelsweg in Eller Ärger gegeben haben, weil ein 19-Jähriger mit seiner KTM-Geländemaschine Vollgas gab. Im September vergangenen Jahres hat er es mit einer Akrobatikeinlage übertrieben. Nur auf dem Hinterrad fuhr der junge Mann durch die Wohnstraße gefahren sein. Dabei soll er beinah zwei Geschwister überfahren haben, die gerade aus dem Kindergarten kamen. Gestern musste sich der 19-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Jugendrichter verantworten.

Obwohl die Sicht auf der Straße durch Mülltonnen stark behindert war und es dort keinen Bürgersteig gibt, beschleunigte der 19-Jährige sein Motorrad so stark, dass er eine längere Strecke nur auf einem Rad fuhr. Wie die 37 Jahre alte Mutter berichtete, sei sie gerade vom Kindergarten zurückgekommen: „Die Kinder haben sich erschreckt und sind auf der Straße hin- und hergelaufen. Ich habe sie dann an einem Zaun festgehalten.“

Der Angeklagte war dann zunächst weitergefahren. Der Vater der Kinder machte sich allerdings auf den Weg zum 200 Meter entfernten Nachbarhaus, um ein Foto von der Geländemaschine zu machen. Dabei kam es auch zu einem Gerangel mit dem 19-Jährigen. „Danach war die Angelegenheit eigentlich erledigt“, sagte der 35-Jährige. Doch stattdessen erstattete der Motorradfahrer Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Kaufmann. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt.

Der 19-Jährige gab zu, dass er nur auf einem Rad gefahren ist, bestritt aber, die Kinder gefährdet zu haben. Weil die Aussagen sich widersprachen, gab es am Ende einen Freispruch. Allerdings verbunden mit einer ernsten Ermahnung des Jugendrichters an den jungen Mann. Der solle seine Kunststücke zukünftig dort machen, wo er keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

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