Düsseldorf Fußfessel entfernt: Milde Strafe

Ein 49-jähriger Ex-Häftling wollte sich in Holland umbringen und nahm dafür die Fußfessel ab. Für den Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht stand er nun vor Gericht.

Der Angeklagte hatte sich die Fußfessel entfernt, weil er sich umbringen wollte. (Symbolbild)

Der Angeklagte hatte sich die Fußfessel entfernt, weil er sich umbringen wollte. (Symbolbild)

Foto: dpa

Düsseldorf. Wegen versuchten Mordes, sexuellen Missbrauchs und räuberischer Erpressung war ein heute 49-Jähriger in Dresden zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem er die Strafe komplett abgesessen hatte, hielt man ihn immer noch für gefährlich. Darum musste er eine Fußfessel tragen, als er vor drei Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die entfernte der 49-Jährige, als er versuchte, sich das Leben zu nehmen. Am Mittwoch musste sich der Mann wegen eines Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor dem Landgericht verantworten.

Im Juli vergangenen Jahres fuhr der Angeklagte nach Venlo in den Niederlanden. Dort löste er seine Fußfessel und warf sie — zusammen mit anderen persönlichen Sachen und seinem Handy — in einen Mülleimer. Dann versuchte der 49-Jährige, der unter schweren Depressionen leidet, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Der Mann wurde zwar bewusstlos, kam aber nach Stunden wieder zu sich. Anschließend wollte er seine Sachen aus dem Mülleimer holen. Die waren allerdings zu dem Zeitpunkt schon entdeckt worden. Darum ging er davon aus, dass die Polizei ihm bereits auf den Fersen war. Ein Passant rief dann mit seinem Mobiltelefon die Polizei, die den Angeklagten zurück nach Düsseldorf brachte.

Vom Amtsgericht war der 49-Jährige zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte er Einspruch ein. Wie ein Gutachter am mittwoch erklärte, sei der Angeklagte damals vermindert schuldfähig gewesen, weil er unter schweren psychischen Störungen leidet. Darum reduzierte das Landgericht am Mittwoch die Strafe. Der Mann muss 1290 Arbeitsstunden leisten.

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