Düsseldorf Kantholz-Fall: Freispruch für Angeklagten

Landgericht sieht tödlichen Schlag als Notwehr.

Düsseldorf. Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Hieb mit einem Kantholz hat das Düsseldorfer Landgericht den Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der damals 17 Jahre alte Schüler habe in Notwehr gehandelt, als er den 44-Jährigen mit dem Holzstück traf, urteilte das Gericht. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, weil der heute 20 Jahre alte Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war.

Dem Schlag im Oktober 2013 war ein Streit um vermeintlich zu laute Musik einer Gruppe junger Leute in einer Düsseldorfer Straßenbahn vorausgegangen, unter ihnen der spätere Angeklagte. Der 44-Jährige soll mehrere Jugendliche wegen der Musik aggressiv angegangen sein. Dann stieg die Gruppe aus, ebenso der alkoholisierte 44-Jährige, der eigentlich noch weiterfahren wollte.

Der 90-Kilo-Mann verfolgte den Schüler und schlug ihm von hinten mit der Schnalle seines Gürtels in den Rücken. Der Jugendliche drehte sich um und versetzte dem Familienvater zwei Schläge mit einem Kantholz. Der erste Schlag traf seine Rippen. Auch der zweite Hieb, der den Kopf traf und tödliche Folgen hatte, sei in Notwehr erfolgt, befand das Gericht. Das Holzstück hatte ein Fahrgast in der Straßenbahn vergessen, der Jugendliche hatte es mitgenommen.

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