Düsseldorf Frau starb: Geldstrafe für Raser

Kfz-Mechaniker war auf der Jülicher Straße viel zu schnell unterwegs. 73-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert.

Düsseldorf: Frau starb: Geldstrafe für Raser
Foto: dpa

Düsseldorf. Der Ehemann des Opfers schüttelte während der Verhandlung vor dem Amtsgericht immer wieder mit dem Kopf. Er ist seit dem 1. Januar vergangenen Jahres Witwer. Wenige Tage zuvor war seine 73 Jahre alte Ehefrau auf der Jülicher Straße so schwer verletzt wurden, dass sie den Unfall nicht überlebte. Montag saß ein 27-jähriger Kfz-Mechaniker auf der Anklagebank und musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Am 28. Dezember vor zwei Jahren war die Rentnerin gegen 19.40 Uhr mit ihrem Hund auf der Jülicher Straße unterwegs. Als sie von der Mittelinsel zum rechten Bürgersteig laufen wollte, wurde sie von dem VW Vento des 27-Jährigen erfasst und mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Der Hund hatte es noch auf die andere Straßenseite geschafft und lief völlig verstört nach Hause.

Ein Feuerwehrmann, der privat mit seiner Familie unterwegs war, hatte den Zusammenstoß beobachtet. Ihm war schon vorher aufgefallen, dass der VW viel zu schnell fuhr: „Er hat sogar noch weiter beschleunigt.“ Der 52-Jährige kümmerte sich als Ersthelfer um die verletzte Frau: „Die Mehrfach-Frakturen waren offensichtlich. Es bestand akute Lebensgefahr.“

Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit zwischen 68 und 73 Stundenkilometern unterwegs war, erlaubt sind nur 50. Hätte der Kfz—Mechaniker sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten, wäre die 73-Jährige vermutlich noch lebendig.

Der Angeklagte selbst räumte ein, dass er die „Grüne Welle“ noch bekommen wollte. Er glaubt aber, nicht schneller als 60 Kilometer gefahren zu sein. Dem widersprachen auch andere Zeugen, die den Unfall beobachtet hatten. Der 27-Jährige entschuldigte sich in der Verhandlung bei dem Ehemann des Opfers, der das mit den Worten kommentierte: „Das kommt reichlich spät. Sie sehen mich doch immer, wenn ich allein mit dem Hund gehe.“

Am Ende kam der Angeklagte mit einer milden Strafe davon. Der Amtsrichter verurteilte hin wegen fahrlässiger Tötung zu 2800 Euro Geldstrafe. Dazu kommen noch drei Monate Fahrverbot.

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